Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergelderhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Der Kläger erhielt für seine 2003 geborene Tochter Kindergeld, das mit Bescheid vom August 2022 festgesetzt wurde. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung im Mai 2023 prüfte die Familienkasse das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kindergeldfestsetzung, woraufhin der Kläger eine Immatrikulationsbescheinigung der IU Hochschule (Fernuniversität) einreichte. Das genügte der Familienkasse aber nicht. Der Kläger legte darauf­hin den Studienvertrag seiner Tochter vor, aus dem hervorging, dass sie beabsichtigte, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, und sie sich zu einer monatlichen Zahlung von 348,15 €verpflichtete. Daraufhin hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum September 2022 bis Juni 2023 auf und forderte das gezahlte Kindergeld zurück.

Die Klage vor dem FG war erfolgreich. Als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums und gegen eine reine Pro-forma-Einschreibung spreche die nicht unerhebliche monatliche Studiengebühr, die die Tochter bis zum Ende des Studiums zahlen müsse. Da das Kindergeld geringer sei als die Studiengebühren, spreche hier nichts für eine Pro-forma-Einschreibung, um Kindergeld zu erhalten. Des Weiteren sei der Argumentation der Familienkasse, an den Studienfortschritt an privaten oder staatlichen (Fern-)Universitäten seien verschieden hohe Anforderungen zu stellen, nicht zu folgen. Dass es sich hier um eine private Fernuniversität gehandelt habe, ändere also nichts an der Beurteilung. Auch dass die Tochter nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachging, sah das Gericht nicht als schädlich an. Der Gesetzgeber habe gerade erreichen wollen, dass Studenten ihr Studium selbst finanzieren könnten. Dies könne hier kein Nachteil sein.

Quelle: FG Münster, Urt. v. 05.02.2025 – 7 K 1522/24 Kg, AO; www.justiz.nrw.de

Beitrag veröffentlicht am
3. November 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

Beitrag lesen
Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen