Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergelderhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Der Kläger erhielt für seine 2003 geborene Tochter Kindergeld, das mit Bescheid vom August 2022 festgesetzt wurde. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung im Mai 2023 prüfte die Familienkasse das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kindergeldfestsetzung, woraufhin der Kläger eine Immatrikulationsbescheinigung der IU Hochschule (Fernuniversität) einreichte. Das genügte der Familienkasse aber nicht. Der Kläger legte darauf­hin den Studienvertrag seiner Tochter vor, aus dem hervorging, dass sie beabsichtigte, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, und sie sich zu einer monatlichen Zahlung von 348,15 €verpflichtete. Daraufhin hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum September 2022 bis Juni 2023 auf und forderte das gezahlte Kindergeld zurück.

Die Klage vor dem FG war erfolgreich. Als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums und gegen eine reine Pro-forma-Einschreibung spreche die nicht unerhebliche monatliche Studiengebühr, die die Tochter bis zum Ende des Studiums zahlen müsse. Da das Kindergeld geringer sei als die Studiengebühren, spreche hier nichts für eine Pro-forma-Einschreibung, um Kindergeld zu erhalten. Des Weiteren sei der Argumentation der Familienkasse, an den Studienfortschritt an privaten oder staatlichen (Fern-)Universitäten seien verschieden hohe Anforderungen zu stellen, nicht zu folgen. Dass es sich hier um eine private Fernuniversität gehandelt habe, ändere also nichts an der Beurteilung. Auch dass die Tochter nebenbei einer Erwerbstätigkeit nachging, sah das Gericht nicht als schädlich an. Der Gesetzgeber habe gerade erreichen wollen, dass Studenten ihr Studium selbst finanzieren könnten. Dies könne hier kein Nachteil sein.

Quelle: FG Münster, Urt. v. 05.02.2025 – 7 K 1522/24 Kg, AO; www.justiz.nrw.de

Beitrag veröffentlicht am
3. November 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen