Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Computerhard- und Software: BMF setzt Nutzungsdauer ab 2021 auf ein Jahr herab

Betrieblich oder beruflich genutzte Wirtschaftsgüter müssen nach dem Einkommensteuergesetz nur dann über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wenn sich ihre Nutzungsdauer auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt. Bei kürzerer Dauer dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten „auf einen Schlag“ als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. In den amtlichen Abschreibungstabellen war seit rund 20 Jahren festgeschrieben, dass Computer über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben sind.

Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung nun auf ein Jahr herabgesetzt, so dass für diese Wirtschaftsgüter quasi eine Sofortabschreibung eröffnet ist.

Die Regelung gilt für Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher-und Datenverarbeitungsgeräte, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (Tastaturen, Scanner, Headsets, Beamer, Lautsprecher und Drucker). Im Bereich der Software sind Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung begünstigt, darunter auch ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Hinweis: Die Sofortabschreibung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anwendbar, die nach dem 31.12.2020 enden (bei regulärem Wirtschaftsjahr also erstmals für das Jahr 2021). Die Regelungen zur einjährigen Nutzungsdauer dürfen auf Wirtschaftsgüter angewandt werden, die vor 2021 angeschafft worden sind und für die bisher eine andere (längere) Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. Das heißt, dass alle im BMF-Schreiben genannten Wirtschaftsgüter im Jahr 2021 steuerlich vollständig abgeschrieben werden dürfen. Die im BMF-Schreiben festgelegten Regelungen sind ab dem Veranlagungszeitraum 2021 auch auf Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anwendbar, sofern diese beruflich oder betrieblich genutzt werden.

Beitrag veröffentlicht am
1. Mai 2021

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen