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Immigration Die Ukraine erweitert die Möglichkeiten für die Immigration Ausländischer IT-Fachleute

Ukrainischen IT-Unternehmen ist es erlaubt, im Jahre 2021 5706 hochqualifizierte ausländische Fachleute , u.a. auch IT-Fachleute, zusätzlich zu beschäftigen. Die entsprechende Immigrationsquote ist durch die Regierungsverordnung Nr. 148-p vom 24. Februar 2021 „Über die Festsetzung der Immigrationsquote für das Jahr 2020“ festgelegt worden. Offiziell darf diese Quote seit dem 24. Februar 2021 in Anspruch genommen werden.

Der Grund für die Einführung der neuen Immigrationsquote ist ein erheblicher Mangel von IT-Arbeitskräften auf dem ukrainischen Arbeitsmarkt. In der Ukraine werden jährlich etwa 40 Tsd. Stellenangebote im IT-Bereich veröffentlicht, während die ukrainischen Hochschulen maximal 15-17 Tsd. IT-Fachleute in verschiedenen Studienrichtungen ausbilden können. Dabei ziehen viele ukrainische Hochschulabsolventen eine Beschäftigung im Ausland oder eine Freelance-Tätigkeit einer Beschäftigung in der Ukraine vor. Die Immigrationsquote soll den vorhandenen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften im IT-Bereich teilweise reduzieren.

In regionaler Sicht wird die Immigrationsquote folgenderweise verteilt: auf Kyiv entfallen 2611 Personen, auf das Gebiet Charkiw – 1293, auf die Gebiete Dnipro, Odessa und Lwiw – je 600.

Die Vorteile der eingeführten Immigrationsquote

Als Hauptvorteil der eingeführten Immigrationsquote gilt die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis (dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung) in der Ukraine zu erhalten. Das bedeutet, dass sich die Arbeitsbeschaffung so gut wie auf permanenter Basis vollzieht – die ausländischen IT-Fachleute dürfen 10 Jahre in der Ukraine uneingeschränkt wohnhaft und tätig sein. Die Bedingungen ihrer Arbeitsbeschaffung unterscheiden sich kaum von denen der ukrainischen Staatsbürger. Außerdem sind die ausländischen IT-Fachleute zum Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit vorrangig berechtigt und dürfen in die Ukraine zusammen mit ihren Familien immigrieren.

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Ukraine in Form einer ID-Karte für 10 Jahre erteilt, danach darf sie gegen eine weitere Niederlassungserlaubnis eingetauscht werden, die für die nächsten 10 Jahre gültig sein wird.

Die ausländischen IT-Fachleute, die bestrebt sind, sich eine Arbeit im Rahmen der neuen Immigrationsquote zu beschaffen, müssen aber hohe Bewerbungsanforderungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine geprüft, wobei eine Beratungshilfe durch das Ministerium für digitale Transformation der Ukraine (Digitalministerium) erbracht werden wird.

Das Arbeitsbeschaffungsverfahren

Das Arbeitsbeschaffungsverfahren für ausländische IT-Fachleute im Zusammenhang mit der neuen Immigrationsquote sieht 6 Etappen vor.Die erste Etappe besteht in der Einholung aller notwendigen Unterlagen. Eine jeweilige Beratungs- und praktische Unterstützung kann bei jeder territorialen Behörde des Staatlichen Migrationsamts (SMA) sowie beim Digitalministerium der Ukraine erhalten werden.

In der zweiten Phase werden die Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf die Erhaltung einer Immigrationserlaubnis eingereicht. Wenn sich ein Ausländer schon rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhält, kann er den Antrag bei einer zuständigen territorialen Behörde des SMA am Wohnort stellen. Wenn ein Ausländer außerhalb der Ukraine ansässig ist, so kann er den Antrag bei der zuständigen ukrainischen Konsulatseinrichtung im Land seiner Staatsangehörigkeit bzw. in seinem Wohnsitzland einreichen.

Danach beginnt die am längsten andauernde dritte Etappe: es wird das Dossier des Bewerbers geprüft. Dieses Verfahren wird beim SMA erledigt und kann 3-4 Monate in Anspruch nehmen (und in einzelnen „schwierigen“ Fällen bis zu einem Jahr). Wenn das Prüfungsergebnis positiv ist, dann wird dem IT-Fachmann die Immigrationserlaubnis in der Ukraine auf eine Frist von bis zu einem Jahr erteilt.

Die vierte und die fünfte Etappe ist auf den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis bezogen. Zuerst stellt der Ausländer den Antrag auf die Erhaltung einer Niederlassungserlaubnis bei einer zuständigen territorialen Behörde des SMA. Er ist zur Antragstellung berechtigt, soweit er sich schon rechtmäßig auf dem ukrainischen Territorium aufhält und bereits über eine Immigrationserlaubnis verfügt. Der SMA soll den Antrag innerhalb von 15 Werktagen prüfen und einen Beschluss darüber fassen.

Wenn der Ausländer in einem anderen Land ansässig ist und ein Visum für die Einreise in die Ukraine benötigt, muss er sich an eine ukrainische Konsulatseinrichtung in seinem Wohnsitzland wenden.

Sobald die zuständige territoriale Behörde des SMA den Antrag des Ausländers geprüft und entschieden hat, ihm stattzugeben, muss der Ausländer bei dieser Behörde persönlich erscheinen, um dort seine Niederlassungserlaubnis zu übernehmen. Die Übernahme verläuft nach einem vorgeschriebenen Verfahrensweg und dauert nicht mehr als ein Werktag.

Schließlich kommt es zur sechsten Etappe: es geht um die Anmeldung am Wohnort. Nach dem Erhalt der Niederlassungserlaubnis startet für den Ausländer die 30-tägige Frist zur obligatorischen Anmeldung an seinem Wohnort.

Erledigung des Sechs-Etappen-Verfahrens

Eine erfolgreiche Erledigung dieses Sechs-Etappen-Verfahrens minimiert Genehmigungseinschränkungen für die ausländischen IT-Fachleute, und sie können dadurch eine Reihe anderer Vorteile genießen:

1. sie sind dann nicht mehr daran gebunden, Arbeitserlaubnisse jährlich erhalten zu müssen;

2. bei ihnen entsteht die Möglichkeit, die ukrainische Staatsgrenze in beiden Richtungen uneingeschränkt zu übertreten – dafür benötigen sie keine Visa mehr;

3. der ausländische IT-Fachmann wird durch die oben beschriebene Arbeitsbeschaffung nicht an eine konkrete Stelle gebunden, wodurch die Optionen seiner Karriere- und Berufsentwicklung an Flexibilität gewinnen.

Beitrag veröffentlicht am
27. Februar 2021

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