Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht Die Verantwortungsgemeinschaft - Das Modell für die Wahl-Familie? Das Eckpunktepapier des Justizministeriums liegt vor.

Wenn Menschen, die nicht miteinander verheiratet oder verwandt sind, außerhalb von Ehe und Familie Verantwortung füreinander übernehmen wollen, soll das künftig nach dem Wunsch der Koalitionsparteien in einem neuen Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft geregelt werden. Folgende Eckpunkte sollen Basis eines Gesetzesentwurfs werden:

Die Verantwortungsgemeinschaft kann von bis zu sechs volljährigen Vertragspartnern, zwischen denen ein tatsächliches, persönliches Näheverhältnis besteht, durch einen notariell beurkundeten Vertrag geschlossen werden. Als Beispiel nennt das Justizministerium die Senioren-WG oder befreundete Alleinerziehende. Rechtlich können sie zwischen mehreren Stufen und unterschiedlichen Modulen mit mehr oder weniger weitreichenden Rechtsfolgen wählen.

In der Grundstufe geht es z.B. darum, dass die Vertragspartner bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei der Organspende Berücksichtigung finden können. In der Aufbaustufe können weiterreichende Module gewählt werden. Modul 1 „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“ betrifft vor allem Notsituationen ähnlich dem Ehegattennotvertretungsrecht. Die Vertragspartner können Auskünfte von Ärzten erhalten und über medizinische Eingriffe entscheiden.

Modul 2 „Zusammenleben“ soll Erleichterungen im Alltag bewirken. Die Vertragspartner sollen Verträge zur allgemeinen Lebensführung mit Wirkung auch für die anderen schließen können. Außerdem soll eine Regelung zur Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft eingefügt werden.

Modul 3 „Pflege und Fürsorge“ steht noch unter Prüfvorbehalt. Die tatsächliche, nicht gewerbsmäßige Übernahme von Pflegeleistungen eines pflegebedürftigen Vertragspartners soll der eines nahen Angehörigen nach dem Pflegegesetz gleichgestellt werden. Das könnte die Freistellung von der beruflichen Tätigkeit sowie finanzielle Unterstützung beinhalten.

Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ sollen nur Verantwortungsgemeinschaften mit zwei Vertragspartnern wählen können. Es soll Regelungen ähnlich der ehelichen Zugewinngemeinschaft enthalten, d. h. bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft eine Form des Vermögensausgleichs regeln.

Das Gesetz soll keine Gleichstellung mit der Ehe bewirken, die den besonderen Schutz des Grundgesetzes genießt. Insbesondere soll es keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, d. h. das Abstammungs-, Sorge- und Namensrecht unberührt lassen. Auch soll es keine Steuererleichterungen oder unterhaltsrechtliche Regelungen geben.

Beitrag veröffentlicht am
16. April 2024

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen