Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

AHS Rechtsanwälte

AHS Rechtsanwälte –
Ihre 360°-Rechtsberatung
Wir liefern kompetente, maßgeschneiderte und praxisnahe Lösungen für Ihre Rechtsfragen.

Themen

Versicherungsrecht | Arbeitsrecht | Gesellschaftsrecht | Wettbewerbsrecht | Insolvenzrecht | Allgemeines Zivilrecht | Handelsrecht | Handelsvertreterrecht | Vertragsrecht | Markenrecht | Steuerrecht | Bau- und Immobilienrecht | Strafrecht

Fachanwaltschaften:

Arbeitsrecht | Handels- und Gesellschaftsrecht | Insolvenz- und Sanierungsrecht | Steuerrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Niederländisch

Zweigstellen

  • Bonn, 53173, Rüngsdorfer Str. 24
    Telefon: +49 228 9569717, E-Mail: info@ahs-kanzlei.de

AHS Rechtsanwälte

Kaiser-Wilhelm-Ring 34
50672 Köln
Deutschland

Telefon
+49 221 9730960

E-Mail
info@ahs-kanzlei.de

Homepage
www.ahs-kanzlei.de/de
Impressum der Kanzlei

Diese Kanzlei bei

Ihre Ansprechpartner in Köln

Dr. Patrizia Antoni

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Steuerrecht

AHS Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 34
50672 Köln
Deutschland

Rüngsdorfer Str. 24
53173 Bonn
Deutschland

Nina Haverkamp

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht

AHS Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 34
50672 Köln
Deutschland

Rüngsdorfer Str. 24
53173 Bonn
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

Beitrag lesen
Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

Beitrag lesen