Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

Dr. Lewandowski & Partners sp.k.

DLP Dr. Lewandowski & Partners berät ihre Mandante auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Zu unseren wesentlichen Berufsfeldern gehören M&A, Gesellschaftsrecht, Finanzierungen, Versicherungsrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Dr. Lewandowski & Partners bietet die Rechtsberatung an inländische und ausländische Mandanten in nationalen und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien im Rahmen der bestehenden Netzwerke an.

Expertise

Energierecht | Europarecht | Gesellschaftsrecht | Immobilienrecht | Informationstechnologierecht | Internationaler Rechtsverkehr | Markenrecht | Mergers & Acquisitions | Wettbewerbsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Polnisch | Russisch

Dr. Lewandowski & Partners sp.k.

ul. Sielecka 39 lok. 3
00-738 Warszawa
Polen

Telefon
+48 22 1010740

Fax
+48 22 1010741

E-Mail
office@drlewandowski.eu

Homepage
www.drlewandowski.eu

Ihre Ansprechpartner

Dr. Rafał Kusy

Dr. Lewandowski & Partners sp.k.
ul. Sielecka 39 lok. 3
00-738 Warszawa
Polen

Dr. Robert Lewandowski

Radca Prawny

Dr. Lewandowski & Partners sp.k.
ul. Sielecka 39 lok. 3
00-738 Warszawa
Polen

Małgorzata Mikiciuk

Dr. Lewandowski & Partners sp.k.
ul. Sielecka 39 lok. 3
00-738 Warszawa
Polen

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen