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Dr. Lewandowski & Partners sp.k.

DLP Dr. Lewandowski & Partners berät ihre Mandante auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Zu unseren wesentlichen Berufsfeldern gehören M&A, Gesellschaftsrecht, Finanzierungen, Versicherungsrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Dr. Lewandowski & Partners bietet die Rechtsberatung an inländische und ausländische Mandanten in nationalen und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien im Rahmen der bestehenden Netzwerke an.

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

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Insolvenzrecht, Familienrecht
22.12.2025

Alleinverdienender Ehepartner in der Insolvenz und finanziertes gemeinsames Miteigentum

Wer als alleinverdienender Ehepartner in die Insolvenz rutscht und gemeinsam finanziertes Wohneigentum besitzt, steht oft vor unerwarteten Risiken. Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt, wie schnell alltägliche Tilgungszahlungen als unentgeltliche Leistungen gewertet werden können. Entscheidend ist die Frage, ob die Rückführung eines gemeinsamen Darlehens Teil des Unterhalts oder bereits eine Vermögensbildung ist. Nach Ansicht des Gerichts entsteht hier ein klarer Vermögensvorteil für den anderen Ehepartner, was in den letzten vier Jahren vor dem Insolvenzantrag zu erheblichen Rückforderungsansprüchen führen kann.

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Arbeitsrecht
22.12.2025

Gesetzesentwurf über die Überlassung von Arbeitskräften: Was bedeutet dies für Unternehmen, die Arbeitskräfte ausleihen oder entleihen? (NLD)

Am 15. April 2025 hat die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments den Gesetzentwurf für das Gesetz über die Überlassung von Arbeitskräften (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, kurz: WTTA) verabschiedet. Der Gesetzentwurf gilt für alle Unternehmen, die Arbeitskräfte überlassen, unabhängig davon, ob dies die Haupttätigkeit des Unternehmens ist. Ziel des WTTA ist es, die Position der Leiharbeitnehmer zu verbessern und gleiche Bedingungen zwischen Leiharbeitgebern und Leiharbeitnehmern zu schaffen. Das WTTA soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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