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DIRO-Netzwerk-Kanzlei

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte

Kanzlei König & Kollegen sind eine über­re­gional tätige Rechts­an­walts­kanzlei, bestehend aus erfah­renen Berufs­trä­gern und ausge­wie­senen Fach­an­wälten sowie einem quali­fi­zierten Team.

Sie bieten Ihnen ein breites Spek­trum anwalt­li­cher Dienst­leis­tungen & Rechts­be­ra­tung und sind vor allem spezia­li­siert auf den Berei­chen des Zivil­rechts. Ihre Mandanten kommen haupt­säch­lich aus der Metro­pol­re­gion Rhein Neckar, da Sie Rechts­anwälte in Heidel­berg sind, aber auch in der gesamten Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Aktu­elle beraten Sie vor allem auch Unter­nehmen & natür­liche Personen hinsicht­lich Corona und den daraus entste­henden Heraus­for­de­rung

Expertise:

Erbrecht | Familienrecht | Allgemeines Zivilrecht | Allgemeines Schadensersatzrecht | Allgemeines Vertragsrecht | Medizinrecht | Medizinstrafrecht | Arbeitsrecht | Verkehrsrecht | Zwangsvollstreckungsrecht | Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Ordnungswidrigkeitenrecht | Schadensrecht | Verkehrsstrafrecht | Verkehrsunfallrecht | Mietrecht (gewerblich) | Mietrecht (privates) | Mieteigentumsrecht | Versicherungsrecht | Gewerberaummietrecht | gewerbliches Grundstücksrecht | Grundstücksrecht | Maklerrecht | Familie / Erbe | Familienunternehmen | Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht | Vertragsrecht | Arzneimittelrecht | Arzt- und Berufshaftung | Medizinrecht (Behandelnde und Patienten)

Fachanwaltschaften:

Erbrecht | Familienrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Arbeitsrecht | Verkehrsrecht | Medizinrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch

Zweigstellen

  • Mannheim, 68163, Konrad-Zuse-Ring 23
    Telefon: 0621 8455 352, E-Mail: info@koenig-kollegen.com

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Telefon
+49 6221 5025980

Fax
+49 6221 5025989

E-Mail
info@koenig-kollegen.com

Homepage
www.koenig-kollegen.com
Impressum der Kanzlei

Ihre Ansprechpartner in Heidelberg

Dr. Martina van Gülick-Bailer

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Medizinrecht, Erbrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Dipl. Jur. Dennis König

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Cosima Christmann

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Erbrecht, Familienrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Melanie Mussotter-Schwarz

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Martin Bender

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

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Russisches Recht
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Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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