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Loef Brüse Heise

Loef Brüse Heise ist eine langjährig etablierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Bonn Bad Godesberg. Vorwiegend regional, aber auch überregional und bundesweit, berät und vertritt sie Privatpersonen und mittelständische Unternehmen in nahezu allen Bereichen des Zivilrechts.

Für unsere vietnamesischen Mandanten:

Tóm tắt giới thiệu về chúng tôi: Chúng tôi là một công ty luật lâu đời có văn phòng tại Bonn - Bad Godesberg. Chúng tôi tư vấn và đại diện cho các cá nhân và công ty cỡ vừa trong hầu hết các lĩnh vực luật kinh doanh, luật nhập cư và di cư, luật làm việc, luật gia đình và đoàn tụ gia đình, cũng như luật dân sự cho tất cả các khách hàng trên khắp nước Đức.

Expertise

Allgemeines Zivilrecht | Arbeitsrecht | Arzthaftungsrecht | Ausländerrecht | Baurecht | Bergschadenrecht | Erbrecht | Familienrecht | Gesellschaftsrecht | Grundstücksrecht | Handelsrecht | Immobilienrecht | Mietrecht | Nachbarrecht | Pachtrecht | Reiserecht | Verkehrsrecht | Wirtschaftsrecht | Zivilrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch

Loef Brüse Heise

Rüngsdorfer Str. 24
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Ihre Ansprechpartner

Christoph Brüse

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Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig (NLD)

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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