Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

PFP LAW o.p. d.o.o.

PFP LAW ist eine dynamische Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Slowenien (Ljubljana) und Österreich (Wien). Wir bieten qualitativ hochwertige juristische und andere Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dabei sind wir auf grenzüberschreitende Angelegenheiten spezialisiert und verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Sie sowohl bei komplexen Transaktionen als auch bei alltäglichen Rechtsfragen unterstützen zu können.

PFP LAW entstand durch den Zusammenschluss zweier renommierter Rechtsanwaltskanzleien: FPJR (Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc), die zu den größeren slowenischen Kanzleien zählte, und MP Law, eine in Slowenien und Österreich tätige Boutique-Kanzlei. Auf Grundlage unserer gemeinsamen Werte und Geschäftskultur haben wir unsere Kräfte gebündelt, um unseren Klienten und Geschäftspartnern eine noch bessere Nutzererfahrung zu bieten. Dieser strategische Zusammenschluss ist ein bedeutender Meilenstein auf unserem Weg zu besseren Rechtsdienstleistungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Wir sind uns der Bedeutung der Zusammenarbeit bewusst und engagieren uns aktiv in nationalen und internationalen Fachverbänden. Als Gründungspartner des Netzwerks +Partners, dem (unabhängige) renommierte Anwaltskanzleien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Slowenien angehören, und als Mitglieder anderer Netzwerke, nutzen wir regionale und globale Partnerschaften, um unseren Klienten umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.

Expertise

Gesellschaftsrecht | Informationstechnologierecht | Wirtschaftsrecht | Mergers & Acquisitions | Energierecht | Recht an geistigem Eigentum | Compliance | Baurecht | Arbeitsrecht | Insolvenzrecht | Unternehmensumstrukturierung | Immobilienrecht | Datenschutzrecht | Allgemeines Strafrecht | Wettbewerbsrecht | Zivilrecht | Streitbeilegung | Geistiges Eigentum | IT-Recht | Familienrecht | M&A | Verwaltungsrecht | Vertragsrecht | Kapitalmarktrecht | Bank- und Finanzrecht

Korrespondenzsprachen:

Englisch | Slowenisch | Kroatisch | Serbisch | Bosnisch | Deutsch

Zweigstellen

  • Wien, AT-1010, Kohlmarkt 16
    Telefon: +43 1 423 00 05, E-Mail: info@pfp.law

PFP LAW o.p. d.o.o.

Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Telefon
+386 8 205 21 11

Fax
+386 8 205 21 10

E-Mail
info@pfp.law

Homepage
pfp.law/en/
Impressum der Kanzlei

Diese Kanzlei bei

Ihre Ansprechpartner in Ljubljana

Luka Fabiani, LL. M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Jernej Jeraj

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Tomaž Petrovič

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Marko Prušnik

Partner, Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Kohlmarkt 16
AT-1010 Wien
Österreich

Mag. Boštjan Rejc, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Klavdija Kek

Rechtsanwältin

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Matevž Klobučar

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Martin Pirkovič

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

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01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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01.06.2026

Ein einheitlicher Rahmen für das Jugendstrafrecht: Was bringt das ZKOM? (Sl)

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Internationales Gesellschaftsrecht
01.06.2026

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Wer als ausländisches Unternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung (oder eine Tochtergesellschaft) gründet, stößt oft auf eine Besonderheit, die es in vielen Ländern so nicht gibt: den gewerberechtlichen Geschäftsführer. In Österreich ist diese Funktion für die rechtmäßige Gewerbeausübung zentral, außerhalb Österreichs aber häufig unbekannt. Dieser Beitrag untersucht die besonderen Merkmale dieses Rechtskonstrukts, skizziert wichtige Überlegungen für ausländische Unternehmen und hebt die potenziellen Risiken und Haftungsfragen hervor, die sich aus einer mangelnden Unterscheidung zwischen gewerberechtlichem und handelsrechtlichem Geschäftsführer ergeben.

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