Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

PFP LAW o.p. d.o.o.

PFP LAW ist eine dynamische Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Slowenien (Ljubljana) und Österreich (Wien). Wir bieten qualitativ hochwertige juristische und andere Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dabei sind wir auf grenzüberschreitende Angelegenheiten spezialisiert und verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Sie sowohl bei komplexen Transaktionen als auch bei alltäglichen Rechtsfragen unterstützen zu können.

PFP LAW entstand durch den Zusammenschluss zweier renommierter Rechtsanwaltskanzleien: FPJR (Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc), die zu den größeren slowenischen Kanzleien zählte, und MP Law, eine in Slowenien und Österreich tätige Boutique-Kanzlei. Auf Grundlage unserer gemeinsamen Werte und Geschäftskultur haben wir unsere Kräfte gebündelt, um unseren Klienten und Geschäftspartnern eine noch bessere Nutzererfahrung zu bieten. Dieser strategische Zusammenschluss ist ein bedeutender Meilenstein auf unserem Weg zu besseren Rechtsdienstleistungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Wir sind uns der Bedeutung der Zusammenarbeit bewusst und engagieren uns aktiv in nationalen und internationalen Fachverbänden. Als Gründungspartner des Netzwerks +Partners, dem (unabhängige) renommierte Anwaltskanzleien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Slowenien angehören, und als Mitglieder anderer Netzwerke, nutzen wir regionale und globale Partnerschaften, um unseren Klienten umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.

Expertise

Gesellschaftsrecht | Informationstechnologierecht | Wirtschaftsrecht | Mergers & Acquisitions | Energierecht | Recht an geistigem Eigentum | Compliance | Baurecht | Arbeitsrecht | Insolvenzrecht | Unternehmensumstrukturierung | Immobilienrecht | Datenschutzrecht | Allgemeines Strafrecht | Wettbewerbsrecht | Zivilrecht | Streitbeilegung | Geistiges Eigentum | IT-Recht | Familienrecht | M&A | Verwaltungsrecht | Vertragsrecht | Kapitalmarktrecht | Bank- und Finanzrecht

Korrespondenzsprachen:

Englisch | Slowenisch | Kroatisch | Serbisch | Bosnisch | Deutsch

Zweigstellen

  • Wien, AT-1010, Kohlmarkt 16
    Telefon: +43 1 423 00 05, E-Mail: info@pfp.law

PFP LAW o.p. d.o.o.

Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Telefon
+386 8 205 21 11

Fax
+386 8 205 21 10

E-Mail
info@pfp.law

Homepage
pfp.law/en/
Impressum der Kanzlei

Diese Kanzlei bei

Ihre Ansprechpartner in Ljubljana

Luka Fabiani, LL. M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Jernej Jeraj

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Tomaž Petrovič

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Marko Prušnik

Partner, Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Kohlmarkt 16
AT-1010 Wien
Österreich

Mag. Boštjan Rejc, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Klavdija Kek

Rechtsanwältin

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Matevž Klobučar

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Martin Pirkovič

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

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Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

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In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

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11.06.2026

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Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

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