Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

PFP LAW o.p. d.o.o.

PFP LAW ist eine dynamische Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Slowenien (Ljubljana) und Österreich (Wien). Wir bieten qualitativ hochwertige juristische und andere Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dabei sind wir auf grenzüberschreitende Angelegenheiten spezialisiert und verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Sie sowohl bei komplexen Transaktionen als auch bei alltäglichen Rechtsfragen unterstützen zu können.

PFP LAW entstand durch den Zusammenschluss zweier renommierter Rechtsanwaltskanzleien: FPJR (Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc), die zu den größeren slowenischen Kanzleien zählte, und MP Law, eine in Slowenien und Österreich tätige Boutique-Kanzlei. Auf Grundlage unserer gemeinsamen Werte und Geschäftskultur haben wir unsere Kräfte gebündelt, um unseren Klienten und Geschäftspartnern eine noch bessere Nutzererfahrung zu bieten. Dieser strategische Zusammenschluss ist ein bedeutender Meilenstein auf unserem Weg zu besseren Rechtsdienstleistungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Wir sind uns der Bedeutung der Zusammenarbeit bewusst und engagieren uns aktiv in nationalen und internationalen Fachverbänden. Als Gründungspartner des Netzwerks +Partners, dem (unabhängige) renommierte Anwaltskanzleien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Slowenien angehören, und als Mitglieder anderer Netzwerke, nutzen wir regionale und globale Partnerschaften, um unseren Klienten umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.

Expertise

Gesellschaftsrecht | Informationstechnologierecht | Wirtschaftsrecht | Mergers & Acquisitions | Energierecht | Recht an geistigem Eigentum | Compliance | Baurecht | Arbeitsrecht | Insolvenzrecht | Unternehmensumstrukturierung | Immobilienrecht | Datenschutzrecht | Allgemeines Strafrecht | Zivilrecht | Streitbeilegung | Geistiges Eigentum | IT-Recht | Fusionen und Übernahmen | Verwaltungsrecht | Vertragsrecht | Kapitalmarktrecht | Bank- und Finanzrecht

Korrespondenzsprachen:

Englisch | Slowenisch | Kroatisch | Serbisch | Bosnisch | Deutsch

Zweigstellen

  • Wien, AT-1010, Kohlmarkt 16
    Telefon: +43 1 423 00 05, E-Mail: info@pfp.law

PFP LAW o.p. d.o.o.

Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Telefon
+386 8 205 21 11

Fax
+386 8 205 21 10

E-Mail
info@pfp.law

Homepage
pfp.law/en/
Impressum der Kanzlei

Diese Kanzlei bei

Ihre Ansprechpartner in Ljubljana

Luka Fabiani, LL. M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Jernej Jeraj

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Mag. Boštjan Rejc, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Tomaž Petrovič

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Matevž Klobučar

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Martin Pirkovič

Rechtspraktikant

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Marko Prušnik

Partner, Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Kohlmarkt 16
AT-1010 Wien
Österreich

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19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

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19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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