Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

PFP LAW o.p. d.o.o.

PFP LAW ist eine dynamische Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Slowenien (Ljubljana) und Österreich (Wien). Wir bieten qualitativ hochwertige juristische und andere Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dabei sind wir auf grenzüberschreitende Angelegenheiten spezialisiert und verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Sie sowohl bei komplexen Transaktionen als auch bei alltäglichen Rechtsfragen unterstützen zu können.

PFP LAW entstand durch den Zusammenschluss zweier renommierter Rechtsanwaltskanzleien: FPJR (Fabiani, Petrovič, Jeraj, Rejc), die zu den größeren slowenischen Kanzleien zählte, und MP Law, eine in Slowenien und Österreich tätige Boutique-Kanzlei. Auf Grundlage unserer gemeinsamen Werte und Geschäftskultur haben wir unsere Kräfte gebündelt, um unseren Klienten und Geschäftspartnern eine noch bessere Nutzererfahrung zu bieten. Dieser strategische Zusammenschluss ist ein bedeutender Meilenstein auf unserem Weg zu besseren Rechtsdienstleistungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

Wir sind uns der Bedeutung der Zusammenarbeit bewusst und engagieren uns aktiv in nationalen und internationalen Fachverbänden. Als Gründungspartner des Netzwerks +Partners, dem (unabhängige) renommierte Anwaltskanzleien mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Slowenien angehören, und als Mitglieder anderer Netzwerke, nutzen wir regionale und globale Partnerschaften, um unseren Klienten umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.

Expertise

Gesellschaftsrecht | Informationstechnologierecht | Wirtschaftsrecht | Mergers & Acquisitions | Energierecht | Recht an geistigem Eigentum | Compliance | Baurecht | Arbeitsrecht | Insolvenzrecht | Unternehmensumstrukturierung | Immobilienrecht | Datenschutzrecht | Allgemeines Strafrecht | Wettbewerbsrecht | Zivilrecht | Streitbeilegung | Geistiges Eigentum | IT-Recht | Familienrecht | M&A | Verwaltungsrecht | Vertragsrecht | Kapitalmarktrecht | Bank- und Finanzrecht

Korrespondenzsprachen:

Englisch | Slowenisch | Kroatisch | Serbisch | Bosnisch | Deutsch

Zweigstellen

  • Wien, AT-1010, Kohlmarkt 16
    Telefon: +43 1 423 00 05, E-Mail: info@pfp.law

PFP LAW o.p. d.o.o.

Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Telefon
+386 8 205 21 11

Fax
+386 8 205 21 10

E-Mail
info@pfp.law

Homepage
pfp.law/en/
Impressum der Kanzlei

Diese Kanzlei bei

Ihre Ansprechpartner in Ljubljana

Luka Fabiani, LL. M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Jernej Jeraj

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Tomaž Petrovič

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Marko Prušnik

Partner, Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Kohlmarkt 16
AT-1010 Wien
Österreich

Mag. Boštjan Rejc, LL.M.

Rechtsanwalt, Partner

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Klavdija Kek

Rechtsanwältin

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Matevž Klobučar

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Martin Pirkovič

Rechtsanwalt

PFP LAW o.p. d.o.o.
Bleiweisova cesta 30
1000 Ljubljana
Slowenien

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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