Neueste Beiträge zu aktuellen Rechtsfragen
Die DIRO nimmt an der dynamischen Entwicklung im Rechtsmarkt in Europa aktiv teil. Neben Informationen von und über unser Netzwerk stellen wir hier für Sie auch eine breite Auswahl an Fachbeiträgen von DIRO-Kanzleien zu diversen rechtlichen Themen bereit.
Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
Christoph Schmitz-Schunken · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Erbrecht
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger.
Dr. Jörg Wernery · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Familienrecht
Fünf häufige Irrtümer im Familienrecht Wie ist die Rechtslage wirklich?
Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin wird man häufig mit verschiedenen Irrtümern konfrontiert. Über fünf häufige Irrtümer im Familienrecht klären wir im nachfolgenden Beitrag auf.
Liza Katherine Rothe · Leonhard & Imig, Bergisch Gladbach (Deutschland)
Steuerrecht: Sonderausgabe zum Jahresende 2023
Anlässlich des anstehenden Jahreswechsels enthält diese Sonderausgabe Tipps und Hinweise für Unternehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Haus- und Grundbesitzer sowie alle Steuerzahler.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
MoPeG
GbR-Register & Co.: Was das MoPeG für das GbR-Recht ab 01.01.24 bedeutet
Nun wird u. a. das Recht der GbR durch das MoPeG („Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“) zum 01.01.2024 umfassend modernisiert. Aber was bedeutet das für die GbR – für Neugründungen und bestehende Gesellschaften bürgerlichen Rechts?
Christoph Schmitz-Schunken · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.
Dr. Jörg Wernery · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Schweiz
Gesetzliche Neuerungen 2024 (CH)
Mit dem Beginn eines jeden neuen Jahres treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft oder werden geändert. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen für das kommende Jahr zusammengefasst.
Luca Eigensatz · Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Luzern (Schweiz)
Andrea Meule · Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Luzern (Schweiz)
Unterhalt
Düsseldorfer Tabelle 2024
Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Gegenüber der Tabelle 2023 wurden im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert.
Stefan Scheytt · Klein & Partner mbB Rechtsanwälte , Böblingen (Deutschland)
Sachbezugswerte
Amtliche Sachbezugswerte: Mahlzeiten, Unterkünfte und Wohnungen ab 2024
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an seine Belegschaft abgibt, sind - wenn das Unternehmen nicht ausnahmsweise Mahlzeiten vorrangig an Fremde verkauft - mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Christoph Schmitz-Schunken · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)