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Steuerrecht: Sonderausgabe zum Jahresende 2023

Die letzten Jahre waren über die Maßen ereignisreich und haben durch so unterschiedliche Themen wie Coronakrise, Lieferkettenprobleme und zuletzt die Energiekrise große He ausforderungen an alle gestellt, die am Wirtschaftsleben teilhaben – also an jeden von uns.

Man konnte ja die Hoffnung haben, dass wir wieder in etwas ruhigeres Fahrwasser kommen. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt und man muss bedenken, dass Regierung und Gesetzgeber die Pflicht haben, auf geänderte Bedingungen so zu reagieren, dass unser Wirtschaftsstandort und damit letztlich unser Wohlstand so weit wie möglich gesichert bleiben. Es ist also kein Wunder, wenn wir Ihnen eine Mandanten-Information vorlegen, in deren Zentrum mehrere große Gesetzesvorhaben stehen.

Entsprechend kommt der November mit einem Dämpfer daher: Das am 17. November2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz wird zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Am 24. November 2023 ist das vom Bundesratentschieden worden. Das Wachstumschancengesetz sollte zahlreiche Entlastungen mit sich bringen, beispielsweise die bessere Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowie Investitionsanreize für klimafreundliche Technologien. Mit welchen Änderungen zu rechnen ist, lässt sich in diesem Moment noch nicht ausmachen. Dennoch wollen wir Ihnen hier einen Überblick über dieses Thema geben.

Und auch der Klima- und Transformationsfond steht auf der Kippe: Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie sich diese Entscheidung beispielsweise auf die Förderung von E-Autos auswirkt, ist ebenfalls schwer zu sagen.

Von steuerlicher Seite gibt es aber dennoch einige Lichtblicke: Durch das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz wird etwa die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen nun massiv ausgebaut. Ein weiteres großes Thema sind die detaillierten Klarstellungen der Finanzverwaltung zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen. Hierdurch konnten nun einige Zweifelsfälle bei diesem Thema geklärt werden und die Anwendung der schon ab dem Jahr 2022 geltenden Regeln wird sicherer.

Wiederkehrende Dauerbrenner sind Themen, die mit der Einkommensteuer und den Werbungskosten zusammenhängen, also etwa Mobilität, Homeoffice, Arbeitszimmer etc. Hier muss man den Behörden zugestehen, dass sie einige durchaus steuerzahlerfreundliche Regelungen entwickelt haben. Und zu guter Letzt haben wir auch in diesem Jahr wieder die Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit analysiert und dort Spannendes gefunden – sozusagen direkt aus dem Leben.

Diese Sonderausgabe enthält Tipps und Hinweise für Unternehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Haus- und Grundbesitzer sowie alle Steuerzahler:

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