Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht Fünf häufige Irrtümer im Familienrecht Wie ist die Rechtslage wirklich?

Als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin wird man häufig mit verschiedenen Irrtümern konfrontiert. Über fünf häufige Irrtümer im Familienrecht klären wir im nachfolgenden Beitrag auf.

1. Nach der Heirat gehört uns automatisch alles gemeinsam.

Falsch! Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seiner mit in die Ehe eingebrachten Besitztümer und kann auch nach der Eheschließung Gegenstände zu Alleineigentum erwerben. Wenn die Ehe scheitert, kann ein finanzieller Ausgleich vorgenommen werden (Zugewinnausgleich), wenn ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere.

Abweichende Güterstände (z. B. modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) können in einem Ehevertrag vereinbart werden.

Besonderheit Hausrat: Bei zur gemeinsamen Benutzung angeschafftem Hausrat gilt grundsätzlich Miteigentum der Eheleute.

2. Ich hafte für die Schulden meines Ehegatten.

Falsch! Auch wenn man verheiratet ist, haftet man grundsätzlich nur für diejenigen Verbindlichkeiten, die man selbst eingegangen ist, für Verträge, die man selbst (auch) unterschrieben hat.

Ausnahme: Schlüsselgewalt. Rechtsgeschäfte, die der angemessenen Deckung des Lebensunterhalts dienen, kann ein Ehegatte auch mit Wirkung für und gegen den anderen Ehegatten tätigen. Typischer Fall: Reparatur von Haushaltsgegenständen. Der Vertragspartner kann dann auch von dem anderen Ehegatten Bezahlung fordern.

3. Unterhalt ist nur für das Trennungsjahr geschuldet.

Falsch! Trennungsunterhalt ist grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Es können sich nach Ablauf des Trennungsjahres aber Änderungen bei der Frage der Höhe des Unterhaltes ergeben. Darüber hinaus kommt unter Umständen auch ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung in Betracht.

4. Beim Wechselmodell ist kein Kindesunterhalt zu zahlen.

Falsch! Betreuen getrenntlebende oder geschiedene Eltern ihre Kinder im paritätischen Wechselmodell, d. h. hälftig, leistet jeder von ihnen zur Hälfte Betreuungsunterhalt und schuldet zur Hälfte Barunterhalt. Dies kann je nach Einkommen des jeweiligen Elternteils dazu führen, dass einer dem anderen Ausgleichszahlungen erbringen muss.

5. Bei der Scheidung können wir uns durch eine/n gemeinsame/n Rechtsanwalt/in vertreten lassen.

Falsch! Rechtsanwälte sind parteiliche Interessenvertreter. Da die Interessen von getrenntlebenden Eheleuten potentiell widerstreitend sind, kann ein/e Rechtsanwalt/in nicht beide Eheleute vertreten.

Richtig ist, dass es für eine einvernehmliche Scheidung nur eines Antrages durch eine/n Rechtsanwalt/in bedarf. Die andere Seite muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen.

Beitrag veröffentlicht am
8. Januar 2024

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen