Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Slowenisches Recht
Was bringt der neue Tarifvertrag für die slowenische Gastronomie und den Tourismus? (SI)
Der neue Tarifvertrag für die Gastronomie und den Tourismus bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die sich sowohl auf die Arbeitgeber als auch auf die Arbeitnehmer auswirken werden. Neben Erhöhungen der Mindestgrundgehälter nach Tarifklassen, der Mindesthöhe des Urlaubsgeldes und der Essenszuschläge während der Arbeitszeit wird das Recht auf Abschalten geregelt, die "Gültigkeit" von Abmahnungen vor Kündigungen wird verkürzt, die Möglichkeit der Anordnung anderer Arbeit und von Überstunden wird eingeschränkt usw.
Jernej Jeraj · PFP LAW o.p. d.o.o., Ljubljana (Slowenien)
OLG Schleswig stärkt Versicherer
Arglistanfechtung bei Cyberversicherung
Das OLG Schleswig hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (Az.: 16 U 63/24) entschieden, dass Versicherer eine Cyberversicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten können, wenn falsche Angaben zur IT-Sicherheit gemacht wurden. Dieses Urteil betont die Wichtigkeit wahrheitsgemäßer Angaben und könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben.
Jochen Harms · rbo - Rechtsanwälte, Oldenburg (Deutschland)
OLG Karlsruhe zur Testamentsgesatlzung
Nießbrauchsvermächtnis
Ein Testament sollte klar formuliert sein, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Das OLG Karlsruhe entschied, dass unklare Regelungen zugunsten eines Nießbrauchsvermächtnisses und nicht einer Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden. Erfahren Sie, welche Konsequenzen dies für Erblasser und Erben hat und wie Sie rechtliche Unsicherheiten vermeiden können.
Jochen Harms · rbo - Rechtsanwälte, Oldenburg (Deutschland)
Produkthaftungsrichtlinie
EuGH zur Produkthaftung: Wer den Markennamen trägt, haftet wie der Hersteller
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-157/21 sorgt für ein klares Signal im Bereich der Produkthaftung: Wer mit dem Namen und Logo eines Herstellers wirbt, kann sich im Schadensfall nicht einfach aus der Verantwortung ziehen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Händler und Lieferanten, die sich optisch und markenrechtlich eng an den Hersteller anlehnen, auch für fehlerhafte Produkte haften müssen – selbst wenn sie diese nicht selbst produziert haben.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Ladevorgang ohne Überwachung
Halterhaftung wegen brennender E-Bike-Batterie?
Nach der StVG haften Halter von Kraftfahrzeugen grundsätzlich auch für Schäden, die ohne ihr Verschulden entstanden sind. Doch muss auch der Halter eines E-Bikes haften, wenn dessen Akku beim Ladevorgang in Brand gerät?
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)