Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Gelsenkirchen verbannt die E-Scooter - Die Stadt hatte vergeblich gefordert, die Verleih-Kunden müssten einen Ausweis vorlegen

Nicht nur in Gelsenkirchen werden die E-Tretroller als großes Ärgernis angesehen, weil sie oft auf Gehwegen herumliegen oder unzulässig in Fußgängerzonen benutzt werden. Auch die Unfälle mit E-Scootern häufen sich – und die Nutzer sind meistens nicht zu ermitteln. Aus diesem Grund hatte die Stadt Gelsenkirchen von zwei Verleihfirmen (Tier, Bolt) gefordert, sie müssten die Identität neuer Kunden feststellen.

Diese mussten nämlich nur einen Namen in die Verleih-App eingeben, überprüft wurde die Angabe nicht. Hinterlegten die Nutzer nur einen Fantasienamen, konnten sie nach einem Unfall „abtauchen“. Auf die Forderung der Kommune, die Kunden sollten sich bei der ersten Anmeldung mit Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihern registrieren, ließen sich die beiden Unternehmen nicht ein.

Daraufhin verfügte das Ordnungsamt der Stadt, die Anbieter müssten die umstrittenen E-Scooter aus dem Stadtgebiet entfernen. Eilanträge der Verleiher gegen diese Verfügung scheiterten beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (2 L 444/24, 2 L 495/24). Hier überwiege das öffentliche Interesse, erklärte das VG: Offenkundig werde der öffentliche Straßenraum von E-Scooter-Fahrern in der Regel ohne die nötige Sondernutzungserlaubnis befahren.

Die Kommune habe entschieden, die weitere Zulassung dieses Geschäftsmodells davon abhängig zu machen, ob die Identität der Kunden geprüft werde. Dieser Beschluss sei nicht zu beanstanden, so das VG, auch wenn im Eilverfahren (in Vorwegnahme des eigentlichen Verfahrens) nur grob geprüft werden könne, ob die Verfügung rechtmäßig sei. Unzumutbare finanzielle Nachteile für die Verleiher, die nach einem Prozess nicht mehr rückgängig zu machen wären, seien hier nicht ersichtlich.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2024 – 2 L 444/24

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

Beitrag lesen