Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Gelsenkirchen verbannt die E-Scooter - Die Stadt hatte vergeblich gefordert, die Verleih-Kunden müssten einen Ausweis vorlegen

Nicht nur in Gelsenkirchen werden die E-Tretroller als großes Ärgernis angesehen, weil sie oft auf Gehwegen herumliegen oder unzulässig in Fußgängerzonen benutzt werden. Auch die Unfälle mit E-Scootern häufen sich – und die Nutzer sind meistens nicht zu ermitteln. Aus diesem Grund hatte die Stadt Gelsenkirchen von zwei Verleihfirmen (Tier, Bolt) gefordert, sie müssten die Identität neuer Kunden feststellen.

Diese mussten nämlich nur einen Namen in die Verleih-App eingeben, überprüft wurde die Angabe nicht. Hinterlegten die Nutzer nur einen Fantasienamen, konnten sie nach einem Unfall „abtauchen“. Auf die Forderung der Kommune, die Kunden sollten sich bei der ersten Anmeldung mit Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihern registrieren, ließen sich die beiden Unternehmen nicht ein.

Daraufhin verfügte das Ordnungsamt der Stadt, die Anbieter müssten die umstrittenen E-Scooter aus dem Stadtgebiet entfernen. Eilanträge der Verleiher gegen diese Verfügung scheiterten beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (2 L 444/24, 2 L 495/24). Hier überwiege das öffentliche Interesse, erklärte das VG: Offenkundig werde der öffentliche Straßenraum von E-Scooter-Fahrern in der Regel ohne die nötige Sondernutzungserlaubnis befahren.

Die Kommune habe entschieden, die weitere Zulassung dieses Geschäftsmodells davon abhängig zu machen, ob die Identität der Kunden geprüft werde. Dieser Beschluss sei nicht zu beanstanden, so das VG, auch wenn im Eilverfahren (in Vorwegnahme des eigentlichen Verfahrens) nur grob geprüft werden könne, ob die Verfügung rechtmäßig sei. Unzumutbare finanzielle Nachteile für die Verleiher, die nach einem Prozess nicht mehr rückgängig zu machen wären, seien hier nicht ersichtlich.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2024 – 2 L 444/24

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen