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Gelsenkirchen verbannt die E-Scooter - Die Stadt hatte vergeblich gefordert, die Verleih-Kunden müssten einen Ausweis vorlegen

Nicht nur in Gelsenkirchen werden die E-Tretroller als großes Ärgernis angesehen, weil sie oft auf Gehwegen herumliegen oder unzulässig in Fußgängerzonen benutzt werden. Auch die Unfälle mit E-Scootern häufen sich – und die Nutzer sind meistens nicht zu ermitteln. Aus diesem Grund hatte die Stadt Gelsenkirchen von zwei Verleihfirmen (Tier, Bolt) gefordert, sie müssten die Identität neuer Kunden feststellen.

Diese mussten nämlich nur einen Namen in die Verleih-App eingeben, überprüft wurde die Angabe nicht. Hinterlegten die Nutzer nur einen Fantasienamen, konnten sie nach einem Unfall „abtauchen“. Auf die Forderung der Kommune, die Kunden sollten sich bei der ersten Anmeldung mit Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihern registrieren, ließen sich die beiden Unternehmen nicht ein.

Daraufhin verfügte das Ordnungsamt der Stadt, die Anbieter müssten die umstrittenen E-Scooter aus dem Stadtgebiet entfernen. Eilanträge der Verleiher gegen diese Verfügung scheiterten beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (2 L 444/24, 2 L 495/24). Hier überwiege das öffentliche Interesse, erklärte das VG: Offenkundig werde der öffentliche Straßenraum von E-Scooter-Fahrern in der Regel ohne die nötige Sondernutzungserlaubnis befahren.

Die Kommune habe entschieden, die weitere Zulassung dieses Geschäftsmodells davon abhängig zu machen, ob die Identität der Kunden geprüft werde. Dieser Beschluss sei nicht zu beanstanden, so das VG, auch wenn im Eilverfahren (in Vorwegnahme des eigentlichen Verfahrens) nur grob geprüft werden könne, ob die Verfügung rechtmäßig sei. Unzumutbare finanzielle Nachteile für die Verleiher, die nach einem Prozess nicht mehr rückgängig zu machen wären, seien hier nicht ersichtlich.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2024 – 2 L 444/24

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