Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Gelsenkirchen verbannt die E-Scooter - Die Stadt hatte vergeblich gefordert, die Verleih-Kunden müssten einen Ausweis vorlegen

Nicht nur in Gelsenkirchen werden die E-Tretroller als großes Ärgernis angesehen, weil sie oft auf Gehwegen herumliegen oder unzulässig in Fußgängerzonen benutzt werden. Auch die Unfälle mit E-Scootern häufen sich – und die Nutzer sind meistens nicht zu ermitteln. Aus diesem Grund hatte die Stadt Gelsenkirchen von zwei Verleihfirmen (Tier, Bolt) gefordert, sie müssten die Identität neuer Kunden feststellen.

Diese mussten nämlich nur einen Namen in die Verleih-App eingeben, überprüft wurde die Angabe nicht. Hinterlegten die Nutzer nur einen Fantasienamen, konnten sie nach einem Unfall „abtauchen“. Auf die Forderung der Kommune, die Kunden sollten sich bei der ersten Anmeldung mit Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihern registrieren, ließen sich die beiden Unternehmen nicht ein.

Daraufhin verfügte das Ordnungsamt der Stadt, die Anbieter müssten die umstrittenen E-Scooter aus dem Stadtgebiet entfernen. Eilanträge der Verleiher gegen diese Verfügung scheiterten beim Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (2 L 444/24, 2 L 495/24). Hier überwiege das öffentliche Interesse, erklärte das VG: Offenkundig werde der öffentliche Straßenraum von E-Scooter-Fahrern in der Regel ohne die nötige Sondernutzungserlaubnis befahren.

Die Kommune habe entschieden, die weitere Zulassung dieses Geschäftsmodells davon abhängig zu machen, ob die Identität der Kunden geprüft werde. Dieser Beschluss sei nicht zu beanstanden, so das VG, auch wenn im Eilverfahren (in Vorwegnahme des eigentlichen Verfahrens) nur grob geprüft werden könne, ob die Verfügung rechtmäßig sei. Unzumutbare finanzielle Nachteile für die Verleiher, die nach einem Prozess nicht mehr rückgängig zu machen wären, seien hier nicht ersichtlich.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2024 – 2 L 444/24

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen