Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wann habe ich Anspruch auf die Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes? Leidensgerechter Arbeitsplatz

Wann habe ich Anspruch auf die Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes?

Gesundheitliche Probleme können die Fähigkeit eines Arbeitnehmers, seine üblichen Aufgaben zu erfüllen, erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen kann ein leidensgerechter Arbeitsplatz für den Erhalt der Arbeitskraft entscheidend sein. Doch wann hat ein Arbeitnehmer in Deutschland eigentlich Anspruch auf die Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes? Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind die Hauptgesetze in Deutschland, die den Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz regeln. Die Rechte schwerbehinderter Menschen sind insbesondere in SGB IX festgelegt, während das AGG Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung verhindern soll.

Anerkennung der Schwerbehinderung

Ein Arbeitnehmer, der als schwerbehindert anerkannt ist, hat gemäß SGB IX besondere Rechte. Dazu gehört auch der Anspruch auf geeignete Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes. Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Arbeitnehmer mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Wenn die Gleichstellung bewilligt wird, gelten für den Arbeitnehmer weitgehend dieselben Rechte wie für einen schwerbehinderten Menschen. Dies kann auch einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz einschließen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Im Rahmen des BEM wird geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

Individuelle Bedürfnisse und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber

Nicht jeder Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz kann durchgesetzt werden. Es müssen die individuellen Bedürfnisse des Arbeitnehmers mit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Arbeitgeber abgewogen werden. In bestimmten Fällen können Arbeitgeber auch finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Arbeitsplatzes erhalten.

Antidiskriminierung

Das AGG verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund einer Behinderung. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sein können, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass behinderte Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden.

Fazit

Der Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz in Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und basiert auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen, einschließlich der Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich der relevanten Gesetze bewusst sein und gegebenenfalls professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel als allgemeine Information dient und nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist. Es ist immer ratsam, bei spezifischen rechtlichen Fragen einen Fachanwalt zu konsultieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen