Alle Beiträge zum Stichwort: Antrag

Gesellschaftsrecht
Die Einberufung einer Versammlung (B.V.)
In der Satzung einer niederländischen haftungsbeschränkten Gesellschaft, der B.V., steht, wer eine Gesellschafterversammlung berufen kann. In manchen Fällen ist das nur die Geschäftsführung. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsführung die Versammlung nicht berufen möchte. Für den Fall kann die Satzung weitere Möglichkeiten bieten.

Gesellschaftsrecht
Der Einspruch von Gläubigern gegen eine Verschmelzung
Vor einiger Zeit hat das Gericht Rechtbank Den Haag über einen Einspruch eines Gläubigers gegen eine Verschmelzung geurteilt. Das Gericht ist der Ansicht, dass im vorliegenden Fall kein reelles Risiko besteht, dass die erwerbende Gesellschaft ihre Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nach der Verschmelzung nicht mehr wird erfüllen können.