Alle Beiträge zum Stichwort: Architektenhaftung
Baurecht Österreich
Regressansprüche gegenüber der Projektsteuerung (AUT)
Die Bauherrin klagte im Vorprozess die (nunmehrige) Klägerin und verlangte Schadenersatz. Der Fenstermonteur, die ÖBA, und der Planer teilten sich den entstandenen Schaden auf. Die Projektsteuerung war nicht bereit, sich bei diesem Vergleich zu beteiligen.
Architektenrecht
Kein Gesamtschuldnerausgleich für den Architekten
Ein Architekt hat keinen gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruch gegen den ausführenden Unternehmer, wenn er vom Bauherren wegen mangelhafter Objektbegehung nach Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI in Anspruch genommen wird und der ausführende Unternehmer nur wegen Ausführungsfehler haftet. So entschied zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH).
Bauvertragsrecht Österreich
Unberechtigter Rücktritt beim Architektenvertrag (Österreich)
Auch ohne ein Recht auf Rücktritt ist ein Abbestellen des Werkes durch den Auftraggeber zulässig, allerdings bleibt diesfalls die Pflicht zur Bezahlung des Architektenhonorars unberührt.
Fortschreibung der Ausführungsplanung
Der Architekt muss die Fachplanung vollständig in die Ausführungsplanung integrieren und die Ausführungsplanung bei Bedarf fortschreiben. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.
Anerkenntnis durch Versicherung
Planungs- und Bauüberwachungsfehler: Zustimmung zur Verrechnung kann Schuldanerkenntnis sein
Stehen sich Honoraransprüche des Architekten einerseits und Schadenersatzansprüche des Bauherrn andererseits in aufrechenbarer Weise gegenüber und stimmt die Haftpflichtversicherung des Architekten einer Verrechnung zu, liegt darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt.
Bau- und Bauvertragsrecht
Regress des Werkunternehmers gegenüber der Bauaufsicht
Der OGH trifft in seiner Entscheidung vom 18.11.2019 (OGH 18.11.2019, 8 Ob 88/19b, www.ris.bka.gv.at/jus) erstmals konkrete Klarstellungen zur Frage, inwieweit ein Werkunternehmer Regressansprüche gegen die ihre Aufsichtspflichten verletzende örtliche Bauaufsicht erfolgreich geltend machen kann.