Alle Beiträge zum Stichwort: außerhalb von Geschäftsräumen
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern
Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.
Konsumentenschutzrecht
Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb des Büros
Das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz sieht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers für den Fall vor, dass er einen Vertrag im sogenannten Fernabsatz (Internet, Katalogbestellungen) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei ihm zuhause oder auf Baustellen) abgeschlossen hat. Für welche Waren dieses Rücktrittsrecht nicht gilt und was Sie beachten müssen, damit sich dieses Rücktrittsrecht nicht auf 12 Monate verlängert, erfahren Sie hier.
Kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB bei Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut deutlich gemacht, dass das Verbraucherwiderrufsrecht im Arbeitsrecht keine uneingeschränkte Anwendung findet. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die einen Aufhebungsvertrag in ihrer Wohnung unterschrieben hatte.