Alle Beiträge zum Stichwort: außerhalb von Geschäftsräumen
Verletzung von Aufklärungspflichten - kann die Käuferin Rückzahlung verlangen?
Welche Informationspflichten hat ein Verkäufer?
Die Käuferin wollte eine Matratze zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Ihre Begründung: der Verkäufer habe sie nicht darüber aufgeklärt, dass die Matratze für ihr Gewicht zu hart sei und somit seine Informationspflichten verletzt. Jedoch hat die Käuferin auch nicht nachgefragt. Kann sie sich dennoch vom Vertrag lösen?
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern
Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.
Konsumentenschutzrecht
Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb des Büros
Das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz sieht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers für den Fall vor, dass er einen Vertrag im sogenannten Fernabsatz (Internet, Katalogbestellungen) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei ihm zuhause oder auf Baustellen) abgeschlossen hat. Für welche Waren dieses Rücktrittsrecht nicht gilt und was Sie beachten müssen, damit sich dieses Rücktrittsrecht nicht auf 12 Monate verlängert, erfahren Sie hier.