Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Konsumentenschutzrecht Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb des Büros

Für Verträge mit Konsumenten, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, gilt das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG, BGBl I 33/2014 i.d.F. BGBl I 50/2017). Dieses sieht unter anderem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers für den Fall vor, dass er einen Vertrag im sogenannten Fernabsatz (Internet, Katalogbestellungen) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei ihm zuhause oder auf Baustellen) abgeschlossen hat. Sollte er vom Unternehmen nicht über sein Rücktrittsrecht informiert werden, verlängert sich die 14-tägige Rücktrittsfrist um 12 Monate. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der EuGH hat aber in einer Entscheidung von 14.04.2020, C-208/19 (www.curia. europa.eu) bereits ausgesprochen, dass etwa ein von einem Architekten außerhalb seiner Büroräumlichkeiten abgeschlossener Architektenvertrag nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt. Bei außerhalb des Büros abgeschlossenen Planerverträgen ist daher dringend anzuraten, den Vertragspartner über sein Rücktrittsrecht nach FAGG zu informieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen
Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig (NLD)

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

Beitrag lesen