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Alle Beiträge zum Stichwort: GmbHG

Haftung von Geschäftsführung und Vorstand

Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?

Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.

09.04.2024
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Gesellschaftsrecht

Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften

Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.

20.03.2024
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Gesellschaftsrecht

BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern

Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.

11.01.2024
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Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss

Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.

06.12.2023
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Gesellschaftsrecht

Darlehen an Gesellschafter

Wenn ein Gesellschafter in finanzieller Bedrängnis ist oder für private Investitionen Mittel benötigt, die er am Kapitalmarkt nur zu einem höheren Zins oder gar nicht beschaffen könnte, mag es verführerisch sein, ein Gesellschafterdarlehen in Anspruch zu nehmen. Dies kann jedoch schwerwiegende Folgen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht nach sich ziehen.

17.11.2023
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Gesellschaftsrecht

Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig

Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.

31.10.2023
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Gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Anforderungen

Nicht nur zur Sanierung: Debt to Equity Swap

Der Debt to Equity Swap ist eine in den USA oder England schon seit langem bekannte und bewährte Möglichkeit der Unternehmenssanierung, die nun seit mittlerweile 15 Jahren auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat.

11.06.2023
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Gesellschaftsrecht

BGH-Urteil: Selbstbestellung von Geschäftsführern im Konzern und das Verbot des Insichgeschäfts

Wenn es darum geht, dass AG-Vorstandsmitglieder sich selbst zu Geschäftsführern einer 100%-igen GmbH-Tochter bestellen, stößt das (Gesellschafts-)Recht möglicherweise an Grenzen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine „Selbstbestellung“ möglich ist, und ob die Zwischenschaltung eines Bevollmächtigten daran etwas ändert – darüber urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023.

11.06.2023
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Compliance

Pflicht zur Errichtung eines effizienten Legal Compliance Management Systems

OLG Nürnberg sieht Pflicht zur Errichtung eines Legal Compliance Management Systems und äußert sich zur Geschäftsführerhaftung

01.04.2023
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Gesellschaftsrecht Österreich

Haftung der Geschäftsführer für den Fall der Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht (AT)

Kommt der Geschäftsführer einer GmbH seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Beantragung eines Insolvenzverfahrens schuldhaft nicht nach, ist er sowohl gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft als auch gegenüber der Gesellschaft (vertreten durch den Insolvenzverwalter) schadenersatzpflichtig.

06.03.2023
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