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Unternehmensgründung
Gesellschaftsvertrag erstellen: Expertenleitfaden für rechtssichere Unternehmensgründung
Sie stehen vor der spannenden Aufgabe, ein Unternehmen zu gründen oder Ihre bestehende Firma umzustrukturieren? Dann wissen Sie: Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament, auf dem Ihr geschäftlicher Erfolg aufbaut. Er regelt die rechtlichen Grundlagen Ihrer Geschäftsbeziehungen und ist entscheidend für die Zukunft Ihres Unternehmens. Doch wie gehen Sie beim Gesellschaftsvertrag erstellen vor, um Ihre Interessen optimal zu schützen und gleichzeitig Flexibilität für zukünftige Entwicklungen zu gewährleisten?
Gesellschaftsrecht
Rechte der Gesellschafter einer GmbH: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie eine besondere Stellung inne: Sie sind nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Mitunternehmer mit weitreichenden Rechten und Einflussmöglichkeiten. Doch viele Gesellschafter sind sich der Tragweite ihrer Rechte nicht bewusst oder scheuen davor zurück, diese konsequent wahrzunehmen. Das kann fatale Folgen haben - wer seine Rechte nicht nutzt, riskiert, dass andere über seinen Kopf hinweg entscheiden.
Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.
Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Gesellschaftsrecht
Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können. Diese gesetzliche Regelung wurde nun angepasst.
Gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten und steuerrechtliche Anforderungen
Nicht nur zur Sanierung: Debt to Equity Swap
Der Debt to Equity Swap ist eine in den USA oder England schon seit langem bekannte und bewährte Möglichkeit der Unternehmenssanierung, die nun seit mittlerweile 15 Jahren auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat.
Gesellschaftsrecht
BGH-Urteil: Selbstbestellung von Geschäftsführern im Konzern und das Verbot des Insichgeschäfts
Wenn es darum geht, dass AG-Vorstandsmitglieder sich selbst zu Geschäftsführern einer 100%-igen GmbH-Tochter bestellen, stößt das (Gesellschafts-)Recht möglicherweise an Grenzen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine „Selbstbestellung“ möglich ist, und ob die Zwischenschaltung eines Bevollmächtigten daran etwas ändert – darüber urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2023.
Compliance
Pflicht zur Errichtung eines effizienten Legal Compliance Management Systems
OLG Nürnberg sieht Pflicht zur Errichtung eines Legal Compliance Management Systems und äußert sich zur Geschäftsführerhaftung