Alle Beiträge zum Stichwort: Kartenverlust
Erstattung der Bank
Mit geklauter ec-Karte Konto geplündert
PIN beim Bezahlen im Supermarkt ausgespäht: Kein fahrlässiges Verhalten der Bankkundin
Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorganges
Anscheinsbeweis bei abhandengekommener Bankkarte
Nach § 675w BGB muss die Bank in einem Streit um die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Dazu muss sie unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen (§ 675w S. 4 BGB).