Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorganges Anscheinsbeweis bei abhandengekommener Bankkarte

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.09.2021 – 6 U 68/20

Nach § 675w BGB muss die Bank in einem Streit um die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Dazu muss sie unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen (§ 675w S. 4 BGB). Diesen Anforderungen wird die Bank gerecht, wenn sie darlegt, dass die Sicherheitsmerkmale der Zahlungskarte praktisch unüberwindbar sind. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. und setzte damit die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Anscheinsbeweis bei der Haftung im Falle des Missbrauchs einer Zahlungskarte fort.

Beim Missbrauch einer abhandengekommenen Debitkarte (Bankkarte) kann sich die Bank einer Haftung entziehen, wenn sie nachweist, dass allgemein keine Möglichkeit bestand, ihr Sicherungsverfahren mit einem vertretbaren technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand zu überwinden und das Sicherheitsverfahren in konkreten Einzelfall eingehalten wurde. Weiterhin muss der Kunde dazu verpflichtet werden können, die Nutzung der Debitkarte auf zumutbare Weise vor dem Missbrauch durch einen Unberechtigten zu sichern, z.B. durch ordnungsgemäße Aufbewahrung der PIN.

Praxishinweis:

Wird eine abhandengekommene Debitkarte missbraucht, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass eine nachweisbare ordnungsgemäße Verwendung der Originalkarte und PIN zur Auslösung des Zahlungsvorgangs durch den Kunden selbst vorgenommen oder zumindest von ihm grob fahrlässig begünstigt worden ist.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen
Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

Beitrag lesen
Vertragsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

Beitrag lesen