Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorganges Anscheinsbeweis bei abhandengekommener Bankkarte

OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.09.2021 – 6 U 68/20

Nach § 675w BGB muss die Bank in einem Streit um die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Dazu muss sie unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen (§ 675w S. 4 BGB). Diesen Anforderungen wird die Bank gerecht, wenn sie darlegt, dass die Sicherheitsmerkmale der Zahlungskarte praktisch unüberwindbar sind. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. und setzte damit die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Anscheinsbeweis bei der Haftung im Falle des Missbrauchs einer Zahlungskarte fort.

Beim Missbrauch einer abhandengekommenen Debitkarte (Bankkarte) kann sich die Bank einer Haftung entziehen, wenn sie nachweist, dass allgemein keine Möglichkeit bestand, ihr Sicherungsverfahren mit einem vertretbaren technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand zu überwinden und das Sicherheitsverfahren in konkreten Einzelfall eingehalten wurde. Weiterhin muss der Kunde dazu verpflichtet werden können, die Nutzung der Debitkarte auf zumutbare Weise vor dem Missbrauch durch einen Unberechtigten zu sichern, z.B. durch ordnungsgemäße Aufbewahrung der PIN.

Praxishinweis:

Wird eine abhandengekommene Debitkarte missbraucht, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass eine nachweisbare ordnungsgemäße Verwendung der Originalkarte und PIN zur Auslösung des Zahlungsvorgangs durch den Kunden selbst vorgenommen oder zumindest von ihm grob fahrlässig begünstigt worden ist.

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen