Alle Beiträge zum Stichwort: Personenbezogene Daten

DSGVO
Kundin überweist Werklohn auf Betrüger-Konto: Wer bleibt auf dem Schaden sitzen?
Das OLG Schleswig befasste sich in einem aktuellen Urteil mit der Haftung bei unzureichend gesichertem Versand von Rechnungen per E-Mail. Ein Handwerksbetrieb hatte eine Schlussrechnung über 15.000 Euro als PDF-Anhang per E-Mail an eine Kundin gesendet. Diese E-Mail wurde von Dritten abgefangen und manipuliert, sodass die Kundin den Betrag auf ein falsches Konto überwies.

Urheberrecht & Datenschutz (Niederlande)
Schützen Sie Ihre Online-Inhalte vor Web-Scraping durch KI-Anbieter (NL)
Weltweit sind derzeit Klagen gegen Anbieter und Entwickler von (meist allgemeinen) KI-Tools anhängig, die ihre Systeme mit großen Datenmengen trainiert haben, die dem Urheberrecht oder Datenbankrechten Dritter unterliegen.

Bundesarbeitsgericht verschärft Anforderungen
Schadenersatz wegen DSGVO-Verstoß
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17. Oktober 2024 (Az. 8 AZR 215/23) hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht für Schadenersatz. Erfahren Sie, welche Nachweise Arbeitnehmer jetzt erbringen müssen, um überhaupt einen Schadensersatzanspruch durchsetzen zu können.

Künstliche Intelligenz
Verbotene KI-Anwendungen
Der Einsatz von KI bietet zahlreiche Möglichkeiten, das gesellschaftliche Leben voranzubringen. Doch wie bei vielen neuen Technologien hat auch KI ihre Schattenseiten. Böswillige können KI für falsche Zwecke einsetzen, was sie zu einem mächtigen und neuen Instrument für Manipulation, Ausbeutung und soziale Kontrolle macht.

Data-Scraping
Immaterieller Schadensersatz bei Datendiebstahl
In einer aktuellen Entscheidung senkt der BGH die Hürden für DSGVO-Schadenersatzforderungen von Social-Media-Nutzern, die vom sog. Scraping betroffen sind.

IT-Recht
EVB-IT Dienstleistungen: Rechtssichere Vertragsgestaltung für IT-Projekte im öffentlichen Sektor
Die Beschaffung von IT-Dienstleistungen im öffentlichen Sektor stellt sowohl Auftraggeber als auch IT-Dienstleister vor komplexe Herausforderungen. Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT) sollen dabei einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Rahmen bieten. Doch in der Praxis empfinden viele Beteiligte die EVB-IT zunächst als unübersichtliches Regelwerk, das mehr Fragen aufwirft als es beantwortet.

IT-Recht
EVB-IT Erstellungs-AGB: Rechtssicherheit für Ihre Softwareprojekte
Softwareerstellungsprojekte im öffentlichen Sektor sind komplexe Unterfangen, die eine Vielzahl rechtlicher und technischer Herausforderungen mit sich bringen. Die EVB-IT Erstellungs-AGB (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software) bieten einen standardisierten Rahmen, um diese Herausforderungen zu meistern. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen AGB, und wie können sie Ihnen bei Ihrem nächsten IT-Projekt helfen? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der EVB-IT Erstellungs-AGB und zeigen auf, worauf Sie als öffentlicher Auftraggeber oder IT-Dienstleister achten sollten.

Praxis Kaufvertrag ohne Klausel zur Übernahme der Behandlungsdokumentation oder Patientenkartei?
Immer wieder taucht bei der Ausarbeitung von Verträgen zur Übernahme einer ärztlichen Praxis oder eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft die Frage auf, ob eine Regelung zur Übergabe der Patientenkartei wirklich notwendig ist. Manche mögen argumentieren, dass solche Klauseln die Verträge unnötig kompliziert machen und daher lieber darauf verzichten würden. Doch dieser Ansatz birgt erhebliche Risiken.

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen
Digital Markets Act
Seit dem 07. März 2024 müssen die ersten Unternehmen die Vorgaben des Digital Markets Act befolgen. Dieses Gesetz schafft in der gesamten EU klare Pflichten für sog. Gatekeeper. Wenige Wochen später hat die EU-Kommission jedoch bereits die ersten Verfahren gegen Apple, Alphabet und Meta wegen möglicher DMA-Verstöße eröffnet - möglicherweise mit weitreichenden Konsequenzen.

Arbeitsrecht
Kündigung und Depression! In diesem speziellen Fall wäre eine Offenlegung der persönlichen Daten von Vorteil gewesen.
„Definiert man den Zustand des Irrseins medizinisch und nicht bösartig, dann kann man landläufig sagen, dass das Wesen eines Irren ist, nicht zu erkennen, dass er irre ist." Was es mit diesem Satz auf sich hat, lesen Sie bei uns