Alle Beiträge zum Stichwort: Schweigepflicht
Praxis Kaufvertrag ohne Klausel zur Übernahme der Behandlungsdokumentation oder Patientenkartei?
Immer wieder taucht bei der Ausarbeitung von Verträgen zur Übernahme einer ärztlichen Praxis oder eines Gesellschaftsanteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft die Frage auf, ob eine Regelung zur Übergabe der Patientenkartei wirklich notwendig ist. Manche mögen argumentieren, dass solche Klauseln die Verträge unnötig kompliziert machen und daher lieber darauf verzichten würden. Doch dieser Ansatz birgt erhebliche Risiken.
Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht beim Kauf einer Arztpraxis
Der Kauf einer Arztpraxis geht über den bloßen Erwerb von Räumlichkeiten und Ausrüstung hinaus. Eines der wesentlichen Merkmale des Arztberufs ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Das Fundament dieses Vertrauens ist die ärztliche Schweigepflicht, welche sicherstellt, dass persönliche und gesundheitliche Informationen von Patienten vertraulich behandelt werden.
Schweigepflicht (Niederlande)
Ärztliche Schweigepflicht vs. Polizei/Justiz: Wann darf die Schweigepflicht durchbrochen werden? (NLD)
Ärzte/Gesundheitseinrichtungen und Polizei/Justiz scheinen immer öfter miteinander in Berührung zu kommen. Dabei scheint der Reflex des Gesundheitsdienstleisters zu sein, dass man (medizinische) Daten über einen Patienten herausgeben muss, wenn die Polizei/Justiz diese anfordert. Das ist aber ein großes Missverständnis:
Arbeitsrecht
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. So sieht es das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Erbrecht:
Auch Enterbte dürfen eine Testamentsabschrift einsehen
Mit dem Tod entfällt das Interesse des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens den gesetzlichen Erben gegenüber insoweit, als der letzte Wille diese betrifft. Denn um sicherzustellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich verwirklicht wird, müssen insbesondere über die Erbeinsetzung der testamentarischen Erben und die damit verbundene Enterbung der gesetzlichen Erben auch Letztere informiert werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.