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Alle Beiträge zum Stichwort: Subunternehmer

Gewerberechtlicher vs. handelsrechtlicher Geschäftsführer nach österreichischem Recht: Wo liegen die Unterschiede?

Wer als ausländisches Unternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung (oder eine Tochtergesellschaft) gründet, stößt oft auf eine Besonderheit, die es in vielen Ländern so nicht gibt: den gewerberechtlichen Geschäftsführer. In Österreich ist diese Funktion für die rechtmäßige Gewerbeausübung zentral, außerhalb Österreichs aber häufig unbekannt. Dieser Beitrag untersucht die besonderen Merkmale dieses Rechtskonstrukts, skizziert wichtige Überlegungen für ausländische Unternehmen und hebt die potenziellen Risiken und Haftungsfragen hervor, die sich aus einer mangelnden Unterscheidung zwischen gewerberechtlichem und handelsrechtlichem Geschäftsführer ergeben.

01.06.2026
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Arbeit Bau Handwerk

Bau- und Bauvertragsrecht Österreich

Kein Sprungregress gegen Sub-Subunternehmer (AT)

In seinem Urteil vom 30.06.2022 befasste sich der OGH mit den Grenzen des Regresses des Generalunternehmers (GU).

28.12.2022
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Organschaft

Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?

Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe). Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch.

07.12.2020
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Organschaft

Regelungen zur Organschaft: Kommt bald die Querorganschaft?

Eine ertragsteuerliche Organschaft (also eine körperschaft- und gewerbesteuerliche) bietet unter anderem den immensen Vorteil, Verluste einer Tochterkapitalgesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen zu können. Weiterhin entfällt auch die 5%ige Versteuerung von Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen (sogenannte Schachtelstrafe). Diese steuerlichen Vorteile erkaufen sich die beteiligten Gesellschaften jedoch mit hohem administrativem Aufwand, denn die deutschen Organschaftsregelungen sind sehr streng und sehr formalistisch.

07.12.2020
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