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Bau- und Bauvertragsrecht Österreich Kein Sprungregress gegen Sub-Subunternehmer (AT)

In seinem Urteil vom 30.06.2022, 4 Ob 99/22w (www. ris.bka.gv.at/jus) befasste sich der OGH mit den Grenzen des Regresses des Generalunternehmers (GU). In einem Vorprozess machten zwei Wohnungseigentümer des Wohngebäudes erfolgreich Schäden wegen mangelhafter Werkleistungen gegen den Generalunternehmer geltend. Der klagende GU gab die Bauausführung an ein anderes Bauunternehmen weiter, das sich seinerseits weiterer Bauunternehmer (Sub-Subunternehmer) für die Herstellung einzelner Gewerke bediente. Der GU machte einen Regressanspruch direkt gegen den beklagten Sub-Subunternehmer geltend. Der OGH verneinte den geltend gemachten Anspruch: Dass ein Vertragspartner bei einer sogenannten Erfüllungsgehilfenkette auch für das Verschulden des von seinem Erfüllungsgehilfen verwendeten weiteren Erfüllungsgehilfen haftet, rechtfertigt keinen Regressanspruch des klagenden GU direkt gegen den beklagten Sub-Subunternehmer. Der GU hat sich bei vertraglichen Ansprüchen – wie gegenständlich – vielmehr an seinen Vertragspartner zu richten.

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Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

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