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Bau- und Bauvertragsrecht Österreich Kein Sprungregress gegen Sub-Subunternehmer (AT)

In seinem Urteil vom 30.06.2022, 4 Ob 99/22w (www. ris.bka.gv.at/jus) befasste sich der OGH mit den Grenzen des Regresses des Generalunternehmers (GU). In einem Vorprozess machten zwei Wohnungseigentümer des Wohngebäudes erfolgreich Schäden wegen mangelhafter Werkleistungen gegen den Generalunternehmer geltend. Der klagende GU gab die Bauausführung an ein anderes Bauunternehmen weiter, das sich seinerseits weiterer Bauunternehmer (Sub-Subunternehmer) für die Herstellung einzelner Gewerke bediente. Der GU machte einen Regressanspruch direkt gegen den beklagten Sub-Subunternehmer geltend. Der OGH verneinte den geltend gemachten Anspruch: Dass ein Vertragspartner bei einer sogenannten Erfüllungsgehilfenkette auch für das Verschulden des von seinem Erfüllungsgehilfen verwendeten weiteren Erfüllungsgehilfen haftet, rechtfertigt keinen Regressanspruch des klagenden GU direkt gegen den beklagten Sub-Subunternehmer. Der GU hat sich bei vertraglichen Ansprüchen – wie gegenständlich – vielmehr an seinen Vertragspartner zu richten.

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Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

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