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Kein Werk der angewandten Kunst
BGH: Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen
Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 16/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die ikonischen Birkenstock-Sandalen keinen Schutz als Werk der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG genießen. Damit bleibt es beim zeitlich beschränkten Schutz über das Designrecht – ein Dämpfer für Unternehmen, die mit dem Urheberrecht strategisch gegen Nachahmer vorgehen wollen.

Unlautere geschäftliche Handlung
Verpflichtung zur Kündigungsbestätigung per Telefon
Ein Kunde wollte seinen Vertrag durch Klick auf einen Kündigungsbutton beenden. Dieser wurde jedoch anschließend zur telefonischen Bestätigung der Kündigung aufgefordert, andernfalls würde der Vertrag weiterlaufen. Die Verbraucherzentrale hat daraufhin das Unternehmen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Wettbewerbsrecht
Entscheidungen zum Geschäftsgeheimnisgesetz
Bekanntermaßen setzt das Geschäftsgeheimnisgesetz angemessene Geheimnishaltungsmaßnahmen voraus. Das OLG Hamm hat die Frage der Angemessenheit mit Urteil vom 15.9.2020 präzisiert. Das OLG Frankfurt hat sich mit der Bezeichnung des Geschäftsgeheimnisses im Unterlassungsantrag und dem Erfordernis einer Unterlassungsverpflichtungserklärung beschäftigt.