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Kaufrecht
UN-Kaufrechtsabkommen: Wer trägt das Transportrisiko?
Bereits in 2015 hat das oberste niederländische Gericht, der Hoge Raad, ein Urteil zu der Frage erlassen, wer das Transportrisiko trägt, wenn transportierte Tomaten während des Transports verderben. Im März 2021 hat das Landgericht Rechtbank Den Haag diese Frage auch beantworten müssen, und wieder ging es um Tomaten.
Eine Hinterlegungsanzeige "unter der Tackn" reicht nicht!
Bekanntlich sind Rückscheinbriefe dem Adressaten persönlich zuzustellen. Ist dies nicht möglich, hat der Zusteller eine Hinterlegungsanzeige zurückzulassen. In einer jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (18.02.2020, RA 2019/03/0156; www.ris.bka.gv.at/vwgh) wurde zur Hinterlegungsanzeige eine maßgebliche Entscheidung getroffen.