Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kaufrecht UN-Kaufrechtsabkommen: Wer trägt das Transportrisiko?

Bereits in 2015 hat das oberste niederländische Gericht, der Hoge Raad, ein Urteil zu der Frage erlassen, wer das Transportrisiko trägt, wenn transportierte Tomaten während des Transports verderben. Im März 2021 hat das Landgericht Rechtbank Den Haag diese Frage auch beantworten müssen, und wieder ging es um Tomaten.

Sachverhalt

Was war geschehen? Ein niederländischer Käufer kaufte von einem spanischen Verkäufer Tomaten. Die Parteien haben keine Vereinbarungen zu dem auf den Kaufvertrag anwendbaren Recht getroffen. Deshalb war das UN-Kaufrechtsabkommen anwendbar. Vereinbart wurde, dass der Käufer ein Transportunternehmen beauftragt, das die Tomaten in Spanien abholt. Das ist auch geschehen. Als die Tomaten in den Niederlanden ankamen, stellten sie sich als verdorben heraus. Der Verkäufer forderte die Bezahlung der Rechnungen. Der Käufer verweigerte die Bezahlung, weil die Tomaten nicht mehr zu verwenden waren. Wer hat hier Recht?

Rechtlicher Rahmen

Das UN-Kaufrechtsabkommen (CISG) bestimmt, dass das Risiko an den Waren in dem Moment der Übergabe auf den Käufer übergeht, wenn der Verkäufer für den Transport sorgen muss. Wenn der Käufer selbst für den Transport verantwortlich ist, findet der Gefahrübergang an dem Ort statt, an dem die Waren dem Beförderer übergeben werden. In diesem Fall ging das Risiko also in Spanien auf den Käufer über, als der Beförderer des Käufers die Tomaten in Empfang genommen hat. Wenn die Tomaten während des Transports verderben, geschieht das auf Risiko des Käufers. Was aber, wenn die Tomaten bereits mangelbehaftet waren, als der Beförderer diese in Empfang genommen hat?

Das ist eine Frage des Beweises. Der Käufer muss beweisen, dass die Tomaten zu dem Zeitpunkt des Einladens in Spanien mangelhaft waren, also beispielsweise durch einen Schimmelpilz befallen oder bereits verdorben waren. Nach dem UN-Kaufrechtsabkommen ruht auf dem Käufer eine Untersuchungspflicht. Er muss die gekauften Waren schnellstmöglich nach der Ablieferung untersuchen und auch innerhalb einer angemessenen Frist anzeigen, wenn etwas nicht stimmt. Wenn der Verkäufer die Waren nicht auch liefert, sondern der Käufer für die Beförderung der Waren verantwortlich ist, kann die Untersuchung nicht aufgeschoben werden, bis die Waren bei dem Käufer abgeliefert wurden. Daraus ergibt sich, dass der Käufer die Tomaten schon in Spanien hätte untersuchen müssen, bevor diese in den LKW geladen wurden. In dieser Rechtssache stand fest, dass der Käufer das nicht getan hatte. Deshalb war es irrelevant, dass der Käufer die Tomaten sofort nach der Ankunft in den Niederlanden untersucht und die Qualität sofort bemängelt hat.

Ergebnis

Tomaten sind ein sehr leicht verderbliches Produkt. Das Problem des Käufers war, dass er – beziehungsweise der von ihm beauftragte Beförderer – die Tomaten nicht untersucht hat, als diese in den Lastkraftwagen geladen wurden. Deshalb unterlag er in dieser Rechtssache. Die Lehre, die sich daraus ziehen lässt, ist, dass man sich bewusst sein sollte, dass das UN-Kaufrechtsabkommen strenge Regeln zur Untersuchung gekaufter Waren enthält. Wenn das UN-Kaufrechtsabkommen auf diesen Kauf nicht anwendbar gewesen wäre, sondern niederländisches Recht, wäre diese Rechtssache vielleicht anders ausgegangen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen