Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Verzicht auf Wohnungsrecht stellt grundsätzlich Schenkung dar

BGH, Urt. v. 20.10.2020 − X ZR 7/20

Der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht stellt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts dauerhaft gehindert ist.

Der Entscheidung lag der nicht seltene Fall zu Grunde, dass der Übergeber einer Immobilie sich ein Wohnungsrecht vorbehält, das er aufgrund Umzug in ein Pflegeheim dauerhaft nicht mehr nutzen konnte. Verzichtet der Wohnungsberechtigte auf das Recht, handelt es sich hierbei nach dem BGH um eine Schenkung. Welchen wirtschaftlichen Wert die aufgegebene Rechtsposition für den Verzichtenden habe, sei grundsätzlich unerheblich. Daher sei auch nicht entscheidend, dass der Berechtigte das Wohnungsrecht dauerhaft nicht mehr nutzen könne. Im Streitfall konnte der Sozialhilfeträger, der finanzielle Leistungen an den Pflegebedürftigen erbrachte, die Schenkung zurückfordern. Maßgeblich ist dabei der Wert, den die Zuwendung für den Beschenkten hatte. Dies war die Wertsteigerung der Immobilie durch den Wegfall des Wohnungsrechts.

Praxishinweis: In der Praxis wird häufig nicht bedacht, dass die Einräumung oder Aufgabe von Rechtspositionen Schenkungen darstellen können mit (erheblichen) rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen. Derartige Schritte sind daher nach rechtlicher Prüfung gut zu überlegen. Zur Vermeidung von unerwünschten Folgen können im Einzelfall rechtliche Gestaltungen hilfreich sein, wie etwa eine Regelung im Übergabevertrag, dass ein Wohnungsrecht im Falle dauerhafter Pflegebedürftigkeit endet.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen