Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Update für alle Steuerzahler Welche Änderungen das Jahr 2021 mit sich bringt

Zum Jahreswechsel haben sich wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die Steuerzahler kennen sollten:

Höherer Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag wurde von 9.408 € auf 9.744 € angehoben. Bei Zusammenveranlagung lassen sich die doppelten Beträge nutzen.

Höheres Kindergeld:

Das Kindergeld wurde um 15 € pro Kind angehoben, so dass nun folgende Beträge gelten: Für das erste und zweite Kind erhalten Erziehungsberechtigte nun jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für jedes weitere Kind 250 €.

Höhere Kinderfreibeträge:

Der Kinderfreibetrag wurde von 2.586 € auf 2.730€ angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt von 1.320 € auf 1.464 €. Beide Freibeträge gelten jeweils pro Elternteil.

Höhere Pendlerpauschale: 

Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer, also um 5 Cent. Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten die sogenannte Mobilitätsprämie von 14% der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer. Die aufgestockte Pendlerpauschale und die Mobilitätsprämie gelten zunächst befristet bis zum 31.12.2026.

Verlängerte Förderung für Kurzarbeiter: 

Die Bundesregierung hat Erleichterungen für die Kurzarbeit beschlossen, die bis zum 31.12.2021 gelten. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten demnach mehr Kurzarbeitergeld. Bisher übernahm die Agentur für Arbeit nur 60 % des entgangenen Lohns, bei Arbeitnehmern mit Kind 67 %. Bis Ende 2021 wird das Kurzarbeitergeld gestaffelt angehoben. Wer es für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat 70% des entgangenen Lohns, mit Kindern 77%. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt es dann auf 80 % bzw. 87 % mit Kindern. Wer Kurzarbeitergeld erhält, ist nach wie vor zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Neuer Rentenzuschlag für Geringverdiener:

Wer viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekam bislang auch nur eine sehr niedrige Rente - teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Ab 2021 sollen Rentner mindestens so viel Geld erhalten, dass sie deutlich über der Grundsicherung liegen. Ein Recht auf Grundrente hat jeder, der 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Gezahlt wird bis zu 80 % der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in Deutschland in diesen Jahren erwirbt. Die Grundrentenberechtigten werden durch eine automatische Einkommensprüfung ermittelt: Die Daten hierfür erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Es muss alsokein Antrag ausgefüllt werden, um die Grundrente zu erhalten.

Ende des Solidaritätszuschlags: 

Ab 2021 entfällt für rund 90% der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Eine Familie mit zwei Kindern muss nun bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 € keinen Soli zahlen, ein Alleinstehender bleibt bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 € davon befreit.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen