Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Update für alle Steuerzahler Welche Änderungen das Jahr 2021 mit sich bringt

Zum Jahreswechsel haben sich wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die Steuerzahler kennen sollten:

Höherer Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag wurde von 9.408 € auf 9.744 € angehoben. Bei Zusammenveranlagung lassen sich die doppelten Beträge nutzen.

Höheres Kindergeld:

Das Kindergeld wurde um 15 € pro Kind angehoben, so dass nun folgende Beträge gelten: Für das erste und zweite Kind erhalten Erziehungsberechtigte nun jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für jedes weitere Kind 250 €.

Höhere Kinderfreibeträge:

Der Kinderfreibetrag wurde von 2.586 € auf 2.730€ angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt von 1.320 € auf 1.464 €. Beide Freibeträge gelten jeweils pro Elternteil.

Höhere Pendlerpauschale: 

Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer, also um 5 Cent. Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten die sogenannte Mobilitätsprämie von 14% der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer. Die aufgestockte Pendlerpauschale und die Mobilitätsprämie gelten zunächst befristet bis zum 31.12.2026.

Verlängerte Förderung für Kurzarbeiter: 

Die Bundesregierung hat Erleichterungen für die Kurzarbeit beschlossen, die bis zum 31.12.2021 gelten. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten demnach mehr Kurzarbeitergeld. Bisher übernahm die Agentur für Arbeit nur 60 % des entgangenen Lohns, bei Arbeitnehmern mit Kind 67 %. Bis Ende 2021 wird das Kurzarbeitergeld gestaffelt angehoben. Wer es für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat 70% des entgangenen Lohns, mit Kindern 77%. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt es dann auf 80 % bzw. 87 % mit Kindern. Wer Kurzarbeitergeld erhält, ist nach wie vor zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Neuer Rentenzuschlag für Geringverdiener:

Wer viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekam bislang auch nur eine sehr niedrige Rente - teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Ab 2021 sollen Rentner mindestens so viel Geld erhalten, dass sie deutlich über der Grundsicherung liegen. Ein Recht auf Grundrente hat jeder, der 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Gezahlt wird bis zu 80 % der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in Deutschland in diesen Jahren erwirbt. Die Grundrentenberechtigten werden durch eine automatische Einkommensprüfung ermittelt: Die Daten hierfür erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Es muss alsokein Antrag ausgefüllt werden, um die Grundrente zu erhalten.

Ende des Solidaritätszuschlags: 

Ab 2021 entfällt für rund 90% der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Eine Familie mit zwei Kindern muss nun bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 € keinen Soli zahlen, ein Alleinstehender bleibt bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 € davon befreit.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Papierhaus aus einhundert Euro Schein
Mietrecht
28.08.2025

Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung nicht ohne Weiteres möglich

Viele Vermieter kennen das Problem: Die Miete geht zwar regelmäßig ein, aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Was zunächst wie eine bloße Unannehmlichkeit wirkt, kann auf Dauer zur Belastung werden. Doch wann rechtfertigt wiederholte Unpünktlichkeit eine Kündigung des Mietverhältnisses?

Beitrag lesen
computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

Beitrag lesen
Steuerrecht
26.08.2025

Influencer und Steuern – Was Unternehmen und Content Creator jetzt wissen müssen

In den vergangenen Jahren hat sich aus kreativer Freizeitgestaltung auf Social-Media-Plattformen ein ernstzunehmendes und vielfach lukratives Geschäftsmodell entwickelt: Das Influencer- oder Content-Creator-Tum. Was nach unkompliziertem Marketing und Entertainment aussieht, bringt – ähnlich wie klassische gewerbliche Tätigkeiten – eine Vielzahl steuerlicher Pflichten mit sich.

Beitrag lesen