Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Update für alle Steuerzahler Welche Änderungen das Jahr 2021 mit sich bringt

Zum Jahreswechsel haben sich wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die Steuerzahler kennen sollten:

Höherer Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag wurde von 9.408 € auf 9.744 € angehoben. Bei Zusammenveranlagung lassen sich die doppelten Beträge nutzen.

Höheres Kindergeld:

Das Kindergeld wurde um 15 € pro Kind angehoben, so dass nun folgende Beträge gelten: Für das erste und zweite Kind erhalten Erziehungsberechtigte nun jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für jedes weitere Kind 250 €.

Höhere Kinderfreibeträge:

Der Kinderfreibetrag wurde von 2.586 € auf 2.730€ angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt von 1.320 € auf 1.464 €. Beide Freibeträge gelten jeweils pro Elternteil.

Höhere Pendlerpauschale: 

Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer, also um 5 Cent. Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten die sogenannte Mobilitätsprämie von 14% der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer. Die aufgestockte Pendlerpauschale und die Mobilitätsprämie gelten zunächst befristet bis zum 31.12.2026.

Verlängerte Förderung für Kurzarbeiter: 

Die Bundesregierung hat Erleichterungen für die Kurzarbeit beschlossen, die bis zum 31.12.2021 gelten. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten demnach mehr Kurzarbeitergeld. Bisher übernahm die Agentur für Arbeit nur 60 % des entgangenen Lohns, bei Arbeitnehmern mit Kind 67 %. Bis Ende 2021 wird das Kurzarbeitergeld gestaffelt angehoben. Wer es für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat 70% des entgangenen Lohns, mit Kindern 77%. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt es dann auf 80 % bzw. 87 % mit Kindern. Wer Kurzarbeitergeld erhält, ist nach wie vor zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Neuer Rentenzuschlag für Geringverdiener:

Wer viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekam bislang auch nur eine sehr niedrige Rente - teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Ab 2021 sollen Rentner mindestens so viel Geld erhalten, dass sie deutlich über der Grundsicherung liegen. Ein Recht auf Grundrente hat jeder, der 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Gezahlt wird bis zu 80 % der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in Deutschland in diesen Jahren erwirbt. Die Grundrentenberechtigten werden durch eine automatische Einkommensprüfung ermittelt: Die Daten hierfür erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Es muss alsokein Antrag ausgefüllt werden, um die Grundrente zu erhalten.

Ende des Solidaritätszuschlags: 

Ab 2021 entfällt für rund 90% der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Eine Familie mit zwei Kindern muss nun bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 € keinen Soli zahlen, ein Alleinstehender bleibt bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 € davon befreit.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen