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Alle Beiträge zum Stichwort: Freibetrag

Welche Erbschaftssteuern kommen auf mich als Erben zu?

Jede Schenkung und jedes Erbe unterliegt grundsätzlich der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerpflicht. Doch nicht jeder Beschenkte oder Erbe muss diese Steuern zahlen. Es gibt Freibeträge von denen der Betroffene profitieren kann, mit der Folge, dass er von der Steuerpflicht befreit ist. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad.

15.06.2023
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Erbrecht_Großvater mit Kindern

Erbrecht

Erbschaftsteuerfreibeträge für Urenkel

Urenkel haben nach ihren verstorbenen Urgroßeltern – auch bei Vorversterben des Elternteils und der Großeltern dieser Verwandtschaftslinie – nur einen Freibetrag von 100.000,00 €, entschied nun das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

06.10.2022
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Erbe & Steuern

Erbschaftsteuer: Urenkel sind keine Enkel: Das gilt auch im Steuerrecht

Urenkel haben auch bei Vorversterben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren Freibetrag als den von 100.000 Euro nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden.

23.09.2022
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Das neue Jahressteuergesetz 2022

Geplante Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind in diesem Beitrag zusammengefasst.

08.09.2022
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Antwort der Bundesregierung auf Energiekrise

Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht, denen der Bundesrat am 20.5.2022 zugestimmt hat. Folgende Erleichterungen werden rückwirkend ab 1.1.2022 umgesetzt:

01.09.2022
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Erbrecht_Großvater mit Kindern

Urenkel keine "Kinder der Kinder"

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen

Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

19.07.2022
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Update für alle Steuerzahler

Welche Änderungen das Jahr 2021 mit sich bringt

Zum Jahreswechsel haben sich wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die Steuerzahler kennen sollten:

01.03.2021
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