Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Urheberrecht Zwei Gerichte - Zwei Meinungen

Die Fototapete beschäftige in der jüngsten Vergangenheit das LG Köln und das OLG Düsseldorf. Der Sachverhalt ist simpel. Die Beklagten statteten ihre Räume mit Fototapeten aus und stellten Fotos davon auf Social Media Plattformen ins Internet. Hiergegen setzte sich der Urheber der Fotos auf der Tapete zur Wehr und nahm die Beklagten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.

Nach dem LG Köln (Urteile vom 18.04.24, Az. 14 O 60/23 und 18.08.2022, Az. 14 O 350/21) ist bereits das Posten von Fotos, auf denen eine Fototapete zu sehen ist, eine Vervielfältigung (§ 16 I UrhG) und eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG). Danach würden durch den Kauf der Tapete keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte für die Verbreitung erworben. Vielmehr müsse sich der Erwerber vor Veröffentlichung vergewissern, ob der Urheber hierzu seine Erlaubnis erteilt habe. Denn nach § 31 V UrhG würden Nutzungsrechte im Zweifel nur so weit eingeräumt, wie es der Vertragszweck unbedingt erfordere.

Anders das OLG Düsseldorf (Urteil vom 08.02.2024, Az. 20 U 56/23). Mit dem Verkauf der Fototapete habe der Fotograf konkludent einer üblichen Nutzung der Tapete zugestimmt. Der Käufer habe mit dem Erwerb des Sacheigentums ein einfaches Nutzungsrecht an den Tapeten erworben. Dies berechtige den Erwerber, die Räumlichkeiten mit den Tapeten zu fotografieren und diese Fotos zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. In der heutigen Zeit sei es üblich, Fotos eigener Räume online zu veröffentlichen, es könne nicht verlangt werden, vor jeder Veröffentlichung im Internet sicherzustellen, dass die Motivtapeten unkenntlich gemacht würden. Der Fotograf habe die Möglichkeit, einen Hinweis auf eine eingeschränkte Nutzung zu erteilen oder eine gesonderte Lizenz zu vereinbaren.

Rechtssicherheit ist also zur Zeit nicht gegeben. Während das OLG Düsseldorf äußerst lebensnah argumentiert, hält das LG Köln an dem im Urheberecht bestehenden Grundsatz fest, wenn nichts anderes vereinbart wird, werden grundsätzlich nur die unbedingt notwendigen Rechte eingeräumt.

Um so spannender ist es, dass der 1. Senat des BGH nunmehr in drei Revisionsverfahren (I ZR 139/23, I ZR 140/23, 1 ZR 141/23) über die Frage zu entscheiden hat. Verhandlungstermin ist am 27. Juni 2024. Köln oder Düsseldorf, welchen Weg wird der BGH einschlagen?

Beitrag veröffentlicht am
27. Juni 2024

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen