Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Urheberrecht Zwei Gerichte - Zwei Meinungen

Die Fototapete beschäftige in der jüngsten Vergangenheit das LG Köln und das OLG Düsseldorf. Der Sachverhalt ist simpel. Die Beklagten statteten ihre Räume mit Fototapeten aus und stellten Fotos davon auf Social Media Plattformen ins Internet. Hiergegen setzte sich der Urheber der Fotos auf der Tapete zur Wehr und nahm die Beklagten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.

Nach dem LG Köln (Urteile vom 18.04.24, Az. 14 O 60/23 und 18.08.2022, Az. 14 O 350/21) ist bereits das Posten von Fotos, auf denen eine Fototapete zu sehen ist, eine Vervielfältigung (§ 16 I UrhG) und eine öffentliche Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG). Danach würden durch den Kauf der Tapete keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte für die Verbreitung erworben. Vielmehr müsse sich der Erwerber vor Veröffentlichung vergewissern, ob der Urheber hierzu seine Erlaubnis erteilt habe. Denn nach § 31 V UrhG würden Nutzungsrechte im Zweifel nur so weit eingeräumt, wie es der Vertragszweck unbedingt erfordere.

Anders das OLG Düsseldorf (Urteil vom 08.02.2024, Az. 20 U 56/23). Mit dem Verkauf der Fototapete habe der Fotograf konkludent einer üblichen Nutzung der Tapete zugestimmt. Der Käufer habe mit dem Erwerb des Sacheigentums ein einfaches Nutzungsrecht an den Tapeten erworben. Dies berechtige den Erwerber, die Räumlichkeiten mit den Tapeten zu fotografieren und diese Fotos zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. In der heutigen Zeit sei es üblich, Fotos eigener Räume online zu veröffentlichen, es könne nicht verlangt werden, vor jeder Veröffentlichung im Internet sicherzustellen, dass die Motivtapeten unkenntlich gemacht würden. Der Fotograf habe die Möglichkeit, einen Hinweis auf eine eingeschränkte Nutzung zu erteilen oder eine gesonderte Lizenz zu vereinbaren.

Rechtssicherheit ist also zur Zeit nicht gegeben. Während das OLG Düsseldorf äußerst lebensnah argumentiert, hält das LG Köln an dem im Urheberecht bestehenden Grundsatz fest, wenn nichts anderes vereinbart wird, werden grundsätzlich nur die unbedingt notwendigen Rechte eingeräumt.

Um so spannender ist es, dass der 1. Senat des BGH nunmehr in drei Revisionsverfahren (I ZR 139/23, I ZR 140/23, 1 ZR 141/23) über die Frage zu entscheiden hat. Verhandlungstermin ist am 27. Juni 2024. Köln oder Düsseldorf, welchen Weg wird der BGH einschlagen?

Beitrag veröffentlicht am
27. Juni 2024

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht, Handelsrecht
16.09.2025

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

Beitrag lesen
Markenrecht
16.09.2025

Farbmarken im Getränkemarkt: Was der aktuelle “Spezi-Streit” Unternehmen lehrt

Der jüngste Rechtsstreit zwischen der Münchner Brauerei Paulaner und Berentzen um die Gestaltung von Cola-Mix-Flaschen beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch viele Unternehmen im Getränke- und Konsumgütermarkt. Die zentralen Themen: der Schutz von Farbmarken und das Risiko, dass Produktgestaltungen unzulässig an ein geschütztes Erscheinungsbild anknüpfen.

Beitrag lesen
KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht, Europarecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen