Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
DIRO-Netzwerk-Kanzlei

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte

Kanzlei König & Kollegen sind eine über­re­gional tätige Rechts­an­walts­kanzlei, bestehend aus erfah­renen Berufs­trä­gern und ausge­wie­senen Fach­an­wälten sowie einem quali­fi­zierten Team.

Sie bieten Ihnen ein breites Spek­trum anwalt­li­cher Dienst­leis­tungen & Rechts­be­ra­tung und sind vor allem spezia­li­siert auf den Berei­chen des Zivil­rechts. Ihre Mandanten kommen haupt­säch­lich aus der Metro­pol­re­gion Rhein Neckar, da Sie Rechts­anwälte in Heidel­berg sind, aber auch in der gesamten Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Aktu­elle beraten Sie vor allem auch Unter­nehmen & natür­liche Personen hinsicht­lich Corona und den daraus entste­henden Heraus­for­de­rung

Expertise:

Erbrecht | Familienrecht | Allgemeines Zivilrecht | Allgemeines Schadensersatzrecht | Allgemeines Vertragsrecht | Medizinrecht | Medizinstrafrecht | Arbeitsrecht | Verkehrsrecht | Zwangsvollstreckungsrecht | Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Ordnungswidrigkeitenrecht | Schadensrecht | Verkehrsstrafrecht | Verkehrsunfallrecht | Mietrecht (gewerblich) | Mietrecht (privates) | Mieteigentumsrecht | Versicherungsrecht | Gewerberaummietrecht | gewerbliches Grundstücksrecht | Grundstücksrecht | Maklerrecht | Familie / Erbe | Familienunternehmen | Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht | Vertragsrecht | Arzneimittelrecht | Arzt- und Berufshaftung | Medizinrecht (Behandelnde und Patienten)

Fachanwaltschaften:

Erbrecht | Familienrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Arbeitsrecht | Verkehrsrecht | Medizinrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch

Zweigstellen

  • Mannheim, 68163, Konrad-Zuse-Ring 23
    Telefon: 0621 8455 352, E-Mail: info@koenig-kollegen.com

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Telefon
+49 6221 5025980

Fax
+49 6221 5025989

E-Mail
info@koenig-kollegen.com

Homepage
www.koenig-kollegen.com
Impressum der Kanzlei

Ihre Ansprechpartner in Heidelberg

Dr. Martina van Gülick-Bailer

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Medizinrecht, Erbrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Dipl. Jur. Dennis König

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Cosima Christmann

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Erbrecht, Familienrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Melanie Mussotter-Schwarz

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Martin Bender

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Aktuelle Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

Beitrag lesen
Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen