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König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte

Kanzlei König & Kollegen sind eine über­re­gional tätige Rechts­an­walts­kanzlei, bestehend aus erfah­renen Berufs­trä­gern und ausge­wie­senen Fach­an­wälten sowie einem quali­fi­zierten Team.

Sie bieten Ihnen ein breites Spek­trum anwalt­li­cher Dienst­leis­tungen & Rechts­be­ra­tung und sind vor allem spezia­li­siert auf den Berei­chen des Zivil­rechts. Ihre Mandanten kommen haupt­säch­lich aus der Metro­pol­re­gion Rhein Neckar, da Sie Rechts­anwälte in Heidel­berg sind, aber auch in der gesamten Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Aktu­elle beraten Sie vor allem auch Unter­nehmen & natür­liche Personen hinsicht­lich Corona und den daraus entste­henden Heraus­for­de­rung

Expertise:

Arbeitsrecht | Erbrecht | Versicherungsrecht | Verkehrsrecht | Verkehrsstrafrecht | Verkehrsunfallrecht | Allgemeines Zivilrecht | Zwangsvollstreckungsrecht | Mietrecht | Wohnungseigentumsrecht | Ordnungswidrigkeitenrecht | Allgemeines Vertragsrecht | Schadensrecht | Mietrecht (gewerblich) | Mietrecht (privates) | Mieteigentumsrecht | Medizinrecht | Arzneimittelrecht | Arzt- und Berufshaftung | Medizinrecht (Behandelnde und Patienten) | Familienrecht | Gewerberaummietrecht | gewerbliches Grundstücksrecht | Grundstücksrecht | Maklerrecht | Familie / Erbe | Familienunternehmen | Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht | Vertragsrecht | Medizinstrafrecht

Fachanwaltschaften:

Arbeitsrecht | Verkehrsrecht | Medizinrecht | Erbrecht | Familienrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch | Englisch | Französisch

Zweigstellen

  • Mannheim, 68163, Konrad-Zuse-Ring 23
    Telefon: 0621 8455 352, E-Mail: info@koenig-kollegen.com

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte

Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Telefon
0621 8455 352

Fax
0621 8455 100

E-Mail
info@koenig-kollegen.com

Homepage
https://koenig-kollegen.com/
Impressum der Kanzlei

Ihre Ansprechpartner in Mannheim

Dr. Martina van Gülick-Bailer

Rechtsanwältin

Fachanwaltschaften:
Medizinrecht, Erbrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Dipl. Jur. Dennis König

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

Martin Bender

Rechtsanwalt

Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht

König & Kollegen Rechtsanwälte/Fachanwälte
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68163 Mannheim
Deutschland

Rudolf-Diesel-Straße 5
69115 Heidelberg
Deutschland

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20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

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Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

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Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

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