Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Schweizer Bundesverfassung 175 Jahre Bundesverfassung (CH)

2023 feiert die moderne Schweiz ihren 175. Geburtstag. Die Bundesverfassung bildet die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Sie regelt das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, den Aufbau und die Zuständigkeiten der Bundesbehörden sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger.

Ein Meilenstein des Schweizer Rechtssystems

Am Schlusstag der Winterkonferenz 2023 begrüsste der Schweizerische Gewerbeverband Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die neue Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements. Die Bundesrätin wählte für ihre Keynote das Thema «Finanzpolitische Verlässlichkeit und Freiheit». Gerade das Gewerbe wünsche sich oft weniger Regulierung und mehr Freiheit, so die Bundesrätin. «Als Liberale sage ich: Sie haben recht! Setzen Sie sich zur Wehr gegen übertriebene Einschränkungen! Ich sage aber auch: Übernehmen Sie die Verantwortung, die mit der Freiheit verbunden ist. Eigenverantwortung, aber auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft», führte sie weiter aus.

Die Spannung zwischen Verantwortung und Freiheit ist nicht nur für das Individuum eine wichtige Überlegung, sondern auch für unsere Gesellschaft als ein Kollektiv. Sogar für die Geschäftsleitung von Grossbetrieben und KMU, Politiker und Politikerinnen sowie Verbände und Vereine ist diese Abwägung von zentraler Bedeutung. Wenn wir die Weltgeschichte anschauen, sind diese Werte und ihr Schutz eine relativ neue Entwicklung – oft verbunden mit der Einführung von grundlegenden Dokumenten, unter anderem die Magna Carta, die Declaration of Independence oder die Schweizer Verfassung, in denen das Volk seine tiefsten Bedürfnisse und Hoffnungen kodifizierte.

1. August oder 12. September

Wenn wir Frau oder Herrn Schweizer fragen würden, wann die Verfassung der Schweiz unterzeichnet wurde, sind die Antworten verschieden, teils gar ein wenig verwirrend. Oft hören wir die Antwort «1. August 1291» – das Datum der Gründung der Schweiz mit der Ausfertigung des Bundesbriefs, des ältesten Verfassungsdokuments der Schweiz. Darin sicherten sich die innerschweizerischen Talgemeinschaften Uri, Schwyz und Unterwalden gegenseitige Hilfe zu gegen alle, die ihnen Gewalt oder Unrecht antun. Mit einer Portion Geschichte und etwas Mythos zugleich finden der 1. August und der Bundesbrief Anklang in den Herzen und Köpfen der Menschen als Gründungsdokument der Schweiz. So falsch können fast acht Millionen Menschen doch nicht liegen, wenn sie am Nationalfeiertag der Schweiz mit Fahnen, Cervelats und ihrem traditionellen Frühstück auf den Bauernhöfen feiern, oder?

Weniger bekannt und vielleicht weniger mythisch ist die Verfassung vom 12. September 1848. Sie gilt als Grundlage für den modernen Bundesstaat, der den damaligen Staatenbund der Kantone ablöste. Diese Verfassung wurde im Sommer 1848 vom Schweizer Volk, damals nur von Männern, in einer Volksabstimmung mit 145 584 Ja-Stimmen (72,8 %) gegen 54 320 Nein-Stimmen (27,2 %) und mit 13,5 von 22 Standesstimmen angenommen. Eine interessante Nebenbemerkung: Die Verfassung wurde im Kanton Luzern nur angenommen, weil die Nichtstimmenden als Ja-Stimmen gezählt wurden.

Die Verfassung von 1848 war vom Gedankengut der Französischen Revolution und dem Kampf um Bürgerrechte sowie der Verfassung der Vereinigten Staaten (das Zweikammerparlament ist dem amerikanischen Repräsentantenhaus und Senat nachgebildet) beeinflusst. Die Verfassung sah vor, dass die Kantone eigenständig sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. Die Zuständigkeiten des Bundes waren damals limitiert und umfassten lediglich die Aussenpolitik, das Münzregal, die Festlegung der Masse und Gewichte sowie die Errichtung und Unterstützung öffentlicher Werke. Keine Volksinitiative ist so deutlich angenommen worden wie die 1.-August-Initiative. 83,8 Prozent stimmten im Jahr 1993 Ja. Seither ist der 1. August ein arbeitsfreier Feiertag. Ob es einen zweiten nationalen Feiertag am 12. September geben wird, ist unwahrscheinlich. Obwohl der Nationalrat im Mai 2023 die 12.-September-Motion annahm, stellt sich der Bundesrat gegen das Anliegen. Zwar teile er die Meinung, dass die Gründung des Bundesstaats mit der ersten Bundesverfassung ein wichtiger Meilenstein sei, so die Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider, einen zusätzlichen nationalen Feiertag lehne der Bundesrat dennoch ab. Die Motion von Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) ging nach der Abstimmung des Nationalrats an die zuständige Kommission des Ständerats, welche sie mit zehn zu eins ablehnte. Die Begründung dazu lautete: «Die Verankerung eines zweiten nationalen Feiertages am 12. September würde nicht nur erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen, sondern ist auch nicht notwendig.» Mit dem Entscheid der Kommission dürfte der neue Feiertag vom Tisch sein. Endgültig entscheiden wird der Ständerat in der Herbstsession 2023.

Verfassungen leben

Um die Wichtigkeit der Verfassung zu verstehen, braucht es aber gar keinen zusätzlichen Feiertag. Vielmehr braucht es das Verständnis und die Erkenntnis, dass das Dokument lebt und kontinuierlich überprüft werden muss, ob es nach wie vor dem wirklichen Willen des Volkes entspricht. Moderne Verfassungen sind «lebendig» – sie werden angepasst, erneuert und ergänzt. Ein besonderes Beispiel für die Lebendigkeit der Verfassung finden wir in der Frauenstimmrechtsbewegung.

Die Französische Revolution von 1789 wird allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen, so auch in der Schweiz. In der Bundesverfassung von 1848 wurde die Rechtsgleichheit statuiert: «Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familie oder Personen.» Frauen wurden nicht erwähnt, wurden aber auch nicht ausgeschlossen. Weiter wurde in Art. 63 BV der Verfassung von 1848 festgehalten: «Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist.»

Das Stimm- und Wahlrecht für Frauen wurde in der Schweiz auf Bundesebene mit der Volksabstimmung vom 7. Februar 1971 durch allein den männlichen Teil der Bevölkerung eingeführt. Die Schweiz war damit eines der letzten europäischen Länder, welche ihrer weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden. Formell wurde das Frauenwahlrecht am 16. März 1971 in der Schweiz wirksam.

Die angepasste Verfassung von 1971 hat die Stimmberechtigung auf Bundesebene in Art. 74 BV wie folgt verankert: «Bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer und Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten. Stimm- und wahlberechtigt bei solchen Abstimmungen und Wahlen sind alle Schweizer und Schweizerinnen, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach dem Rechte des Bundes vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen sind.» Schliesslich wurde im Jahr 1999 eine Altersanpassung auf 18 Jahre vorgenommen.

Eine ähnliche Entwicklung sehen wir mit dem 19. Zusatzartikel (Einführung des Frauenwahlrechts) der US-Verfassung. Eine der wichtigsten und erfolgreichsten Frauenbewegungen der Welt – die Suffragetten in den USA – begann (nicht zufälligerweise) im Jahr 1848. Als Amerika das 100-Jahre-Jubiläum der US-Verfassung in September 1887 zelebrierte, gab es damals nur 15 Zusatzartikel. Der 19. Zusatzartikel wird fast 30 Jahre auf sich warten lassen, bis er in Kraft tritt. Die US-Frauenstimmrechtsbewegung dauerte bis 1920 mit der Ratifizierung des 19. Zusatzartikels – wo Frauen endlich das Stimmrecht erhielten – immerhin 50 Jahre vor der Schweiz.

Einer für alle. Alle für einen

Mit diesem Leitmotiv «Einer für alle. Alle für einen» appellierte der junge, noch nicht gefestigte Bundesstaat Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts an den nationalen Gemeinschaftssinn. Es galt, jedem einzelnen Kanton zu versichern, dass es allen dient, die Souveränität an den Bundesstaat abzugeben. Dieser Leitgedanke findet aber einen viel früheren Anfang mit dem sterbenden Helden, Winkelried, aus Nidwalden, der seinen Opfertod für die Eidgenossenschaft gab. Als er seinen Kameraden den Weg durch die gegnerischen Spiesse frei machte, sprach er die Worte: «Ich will euch eine Gasse machen … Sorget für mein Weib und Kinder.» Mit dem Leitmotiv «Einer für alle. Alle für einen» gab Winkelried sein Leben für die Eidgenossenschaft. Wortwörtlich schwebt dieses Motto seit 1902 über den Köpfen unserer Politiker in der Kuppel des Bundeshauses als Erinnerung an die Hingabe zu Freiheit und Verantwortung.

175 Jahre – eine unglaubliche Geschichte

Zur Feier des 175. Jubiläums der modernen Verfassung werden Festlichkeiten, Lektüre, Fotoessays und Tage der Offenen Türen durch die ganze Schweiz von Bern bis Graubünden veranstaltet.

Die International Bundesbrief Society organisierte zusammen mit Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte, der Universität Luzern und dem Obwaldner Institut für Justizforschung am Donnerstag, 16. November 2023 eine Ausstellung der deutschen Fassung der U.S. Articles of Confederation. Eine Kopie der deutschsprachigen Originalversion von 1778, die bei der Historical Society of Pennsylvania archiviert ist, wurde speziell für die diesjährigen nationalen Verfassungsfeierlichkeiten digitalisiert und freigegeben. Im Vordergrund der festlichen Veranstaltung vom 16. November 2023 an der Universität Luzern stand die Feier des gemeinsamen demokratischen und verfassungshistorischen Erbes der USA und der Schweiz. Am Abend des 27. Novembers sind weitere Festlichkeiten in dem Bundesgericht Luzern geplant. Andere Jubiläumsaktivitäten werden laufend auf der offiziellen Website des Parlaments aktualisiert.

Beitrag veröffentlicht am
23. November 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen