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Waffenrecht Aktuelles zum Waffengesetz - Registrierung von Kategorie D Waffen

Ein Großteil der Änderungen der letzten Waffengesetznovelle aus dem Jahr 2018 (BGBl I 97/2018; www.ris.bka.gv.at/bgbl) trat bereits mit 01.01.2019 in Kraft. Die restlichen Teile der Novelle sind jedoch erst seit 14.12.2019 wirksam. Mit 14.12.2019 wurde unter anderem die bisherige Waffenkategorie D (Flinten, ohne Repetierfunktion) gestrichen. Waffen der Kategorie D gelten nunmehr auch als Waffen der Kategorie C. Langwaffen mit gezogenem und glattem Lauf sind daher seit 14.12.2019 unter der Waffenkategorie C zusammengefasst. Damit einher geht, dass nun auch Waffen der (ehemaligen) Kategorie D einer Registrierungspflicht unterliegen. Bislang musste man Waffen der Kategorie D nur dann registrieren, wenn sie nach dem 01.10.2012 erworben wurden. Für die Registrierung besteht jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Die Registrierung im zentralen Waffenregister muss daher bis längstens 14.12.2021 bei einem Waffenfachhändler erfolgen. Bereits registrierte Kategorie D Waffen werden automatisch als Kategorie C Waffen gelistet und sind nicht noch einmal zu registrieren.

Beitrag veröffentlicht am
1. April 2020

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