Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Auf Herz und Nieren: Überprüfung des Einkommensteuerbescheids lohnt sich häufig

Immer mehr Steuerzahler legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) gingen 2023 fast 10 Mio. Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Im Jahr zuvor waren es nur knapp 3 Mio.; Grund dafür sind insbesondere die Einsprüche in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich auch in den Einkommensteuerbescheid Fehler einschleichen und das Finanzamt (FA) zu viel Steuern verlangt. Dagegen können Steuerzahler innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Steuerbescheids Einspruch einlegen.

Von fast 3,7 Millionen erledigten Einsprüchen im Laufe des vergangenen Jahres waren immerhin rund 69 % erfolgreich. Das heißt: Über 2,5 Mio. Steuerbescheide mussten die FA im Einspruchsverfahren richtigstellen und zugunsten der Steuerzahler ändern. Nur 12 % der Einsprüche hatten keinen oder nur teilweise Erfolg. Rund ein Fünftel der Einsprüche wurde zurückgenommen.

Bei Erhalt des Einkommensteuerbescheids sollte daher überprüft werden, ob Bruttolohn, Rente und andere Einnahmen korrekt vom FA erfasst wurden. Gleiches gilt für Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, Jobkosten, Spenden, Krankheitskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Es lohnt der Blick darauf, ob Zahlendreher enthalten sind oder elektronische Daten falsch übermittelt wurden. Zudem empfiehlt sich eine Prüfung, ob bei aberkannten Kosten gerade bei einem obersten Gericht in einem ähnlichen Sachverhalt gestritten wird. Ist dies der Fall, sollte unter Hinweis auf das anhängige Musterverfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen beantragt werden. Geht der Prozess zugunsten der klagenden Steuerzahler aus, lässt sich davon dann im eigenen Fall profitieren.

Hinweis:

Die FA können derzeit mehr als 4,8 Mio. Einsprüche nicht abschließend bearbeiten, weil erst ein oberstes Gericht (Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof) noch entscheiden muss und Steuerzahler sich auf diese Musterverfahren berufen haben.

Einspruchsverfahren sind für den Steuerzahler kostenlos. Wichtig ist aber, die Einspruchsfrist nicht zu verpassen: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids muss der Einspruch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim zuständigen FA eingehen. Innerhalb der Einspruchsfrist lassen sich auch vergessene Ausgaben nachreichen, zum Beispiel für Reparatur- oder Malerarbeiten im Haushalt.

Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., Pressemitteilung v. 10.09.2024; www.bvl-verband.de

Beitrag veröffentlicht am
14. Januar 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Antidiskriminierung- und Gleichstellungsrecht, Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Mietrecht, Gewerberaummietrecht, Insolvenzrecht
08.12.2025

Gewerbliches Zwischenmietverhältnis: Risiken und Absicherung im Fall der Insolvenz des Hauptmieters

Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

Beitrag lesen
Europarecht, Staatsangehörigkeitsrecht
08.12.2025

Das Ende der „Goldenen Pässe“ in der EU

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf „unlauteres Verhalten“ der Republik Malta befunden (Urteil C-181/23) und die Anwendung der Einbürgerungsvorschriften im maltesischen Recht (sog. „Staatsbürgerschaft für Investitionen“) untersagt.

Beitrag lesen