Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Bei mehreren Vollmachten nur beschränkte Widerrufsmöglichkeit

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.01.2022 – 10 W 8/21

Vielfach erteilen Eltern ihren Kindern jeweils Einzelvollmacht, damit diese sie insbesondere im Vorsorgefall vertreten können. Da eine Vollmacht grundsätzlich frei widerruflich ist, könnte nun ein bevollmächtigtes Kind die dem Geschwister erteilte Vollmacht mit Hilfe der ihm selbst erteilten Vollmacht widerrufen. Dies ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe grundsätzlich nicht möglich.

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht an eine Person sei regelmäßig nicht die Bevollmächtigung zum Widerruf einer gleichzeitig einer weiteren Person erteilten Vorsorgevollmacht verbunden. Denn andernfalls wäre der Wunsch des Vollmachtgebers, mehreren Personen eine Einzelvertretungsmacht einzuräumen, ständig der Gefahr ausgesetzt, nach dem „Windhundprinzip“ konterkariert zu werden, indem jeder Einzelbevollmächtigte fortlaufend gewärtigen müsste, seine Vollmacht werde durch einen anderen Bevollmächtigten widerrufen. Jeder Bevollmächtigte könne sich so die Position eines ausschließlich Bevollmächtigten verschaffen. Dies habe der Vollmachtgeber jedoch ersichtlich nicht gewollt, als er sich dafür entschied, mehreren Personen eine Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen. Im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) sei im Regelfall eine entsprechende konkludente Beschränkung der Vertretungsmacht jedes Einzelbevollmächtigten zu ermitteln.

Praxishinweis: Bei Bedarf kann eine entsprechende Beschränkung ausdrücklich in eine Vollmacht aufgenommen werden, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Beitrag veröffentlicht am
31. März 2022

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

Beitrag lesen