Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht aktuell Bundesregierung beschließt Kinderbonus zur Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie

Familien sind durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Deswegen hat die Bundesregierung bereits im Juni dieses Jahres im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 € beschlossen.

Der Bonus wurde in zwei Raten ausgezahlt. Im September 2020 wurde die erste Rate von 200€, im Oktober 2020 die zweite Rate von 100€ pro Kind ausgezahlt. Einen Anspruch auf den Kinderbonus hatten alle Kinder, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Hierfür musste kein gesonderter Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgte automatisch durch die zuständige Familienkasse.

Für Neugeborene, die zwischen September und einschließlich Dezember 2020 zur Welt gekommen sind, richtete sich die Auszahlung nach dem jeweiligen Geburtsmonat und dem Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung des Kindergeldes. Im Falle von getrennten Elternteilen erfolgte die Auszahlung des Bonus an denjenigen, der auch das Kindergeld bezieht.

Der andere Elternteil konnte in Folge dessen seine Unterhaltszahlung für die Auszahlungsmonate jeweils um die Hälfte des Kinderbonus mindern. Etwas anderes galt jedoch dann, wenn ein sog. Mangelfall vorgelegen hat. Ein solcher liegt vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seines geringen Einkommens einen geringeren Betrag als den Mindestunterhalt zahlt. Dann durfte dieser den Unterhalt lediglich bis zum Mindestunterhalt kürzen.

Damit der Bonus den Familien auch tatsächlich zu Gute kommt, wurde der Kinderbonus weder auf bestehende Sozialleistungen noch auf Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.

Beitrag veröffentlicht am
12. Januar 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen