Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht aktuell Bundesregierung beschließt Kinderbonus zur Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie

Familien sind durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Deswegen hat die Bundesregierung bereits im Juni dieses Jahres im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 € beschlossen.

Der Bonus wurde in zwei Raten ausgezahlt. Im September 2020 wurde die erste Rate von 200€, im Oktober 2020 die zweite Rate von 100€ pro Kind ausgezahlt. Einen Anspruch auf den Kinderbonus hatten alle Kinder, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Hierfür musste kein gesonderter Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgte automatisch durch die zuständige Familienkasse.

Für Neugeborene, die zwischen September und einschließlich Dezember 2020 zur Welt gekommen sind, richtete sich die Auszahlung nach dem jeweiligen Geburtsmonat und dem Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung des Kindergeldes. Im Falle von getrennten Elternteilen erfolgte die Auszahlung des Bonus an denjenigen, der auch das Kindergeld bezieht.

Der andere Elternteil konnte in Folge dessen seine Unterhaltszahlung für die Auszahlungsmonate jeweils um die Hälfte des Kinderbonus mindern. Etwas anderes galt jedoch dann, wenn ein sog. Mangelfall vorgelegen hat. Ein solcher liegt vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seines geringen Einkommens einen geringeren Betrag als den Mindestunterhalt zahlt. Dann durfte dieser den Unterhalt lediglich bis zum Mindestunterhalt kürzen.

Damit der Bonus den Familien auch tatsächlich zu Gute kommt, wurde der Kinderbonus weder auf bestehende Sozialleistungen noch auf Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.

Beitrag veröffentlicht am
12. Januar 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen