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Familienrecht aktuell Bundesregierung beschließt Kinderbonus zur Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie

Familien sind durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Deswegen hat die Bundesregierung bereits im Juni dieses Jahres im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 € beschlossen.

Der Bonus wurde in zwei Raten ausgezahlt. Im September 2020 wurde die erste Rate von 200€, im Oktober 2020 die zweite Rate von 100€ pro Kind ausgezahlt. Einen Anspruch auf den Kinderbonus hatten alle Kinder, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Hierfür musste kein gesonderter Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgte automatisch durch die zuständige Familienkasse.

Für Neugeborene, die zwischen September und einschließlich Dezember 2020 zur Welt gekommen sind, richtete sich die Auszahlung nach dem jeweiligen Geburtsmonat und dem Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung des Kindergeldes. Im Falle von getrennten Elternteilen erfolgte die Auszahlung des Bonus an denjenigen, der auch das Kindergeld bezieht.

Der andere Elternteil konnte in Folge dessen seine Unterhaltszahlung für die Auszahlungsmonate jeweils um die Hälfte des Kinderbonus mindern. Etwas anderes galt jedoch dann, wenn ein sog. Mangelfall vorgelegen hat. Ein solcher liegt vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seines geringen Einkommens einen geringeren Betrag als den Mindestunterhalt zahlt. Dann durfte dieser den Unterhalt lediglich bis zum Mindestunterhalt kürzen.

Damit der Bonus den Familien auch tatsächlich zu Gute kommt, wurde der Kinderbonus weder auf bestehende Sozialleistungen noch auf Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.

Beitrag veröffentlicht am
12. Januar 2021

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