Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht aktuell Bundesregierung beschließt Kinderbonus zur Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie

Familien sind durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt. Deswegen hat die Bundesregierung bereits im Juni dieses Jahres im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 € beschlossen.

Der Bonus wurde in zwei Raten ausgezahlt. Im September 2020 wurde die erste Rate von 200€, im Oktober 2020 die zweite Rate von 100€ pro Kind ausgezahlt. Einen Anspruch auf den Kinderbonus hatten alle Kinder, für die für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Hierfür musste kein gesonderter Antrag gestellt werden, die Auszahlung erfolgte automatisch durch die zuständige Familienkasse.

Für Neugeborene, die zwischen September und einschließlich Dezember 2020 zur Welt gekommen sind, richtete sich die Auszahlung nach dem jeweiligen Geburtsmonat und dem Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung des Kindergeldes. Im Falle von getrennten Elternteilen erfolgte die Auszahlung des Bonus an denjenigen, der auch das Kindergeld bezieht.

Der andere Elternteil konnte in Folge dessen seine Unterhaltszahlung für die Auszahlungsmonate jeweils um die Hälfte des Kinderbonus mindern. Etwas anderes galt jedoch dann, wenn ein sog. Mangelfall vorgelegen hat. Ein solcher liegt vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil aufgrund seines geringen Einkommens einen geringeren Betrag als den Mindestunterhalt zahlt. Dann durfte dieser den Unterhalt lediglich bis zum Mindestunterhalt kürzen.

Damit der Bonus den Familien auch tatsächlich zu Gute kommt, wurde der Kinderbonus weder auf bestehende Sozialleistungen noch auf Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.

Beitrag veröffentlicht am
12. Januar 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen