Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Entlastung für Kinder von pflegebedürftigen Eltern

Unterhaltspflichtig erst ab neuer Grenze beim Gesamtjahreseinkommen von 100.000 Euro

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für z.B. Heimaufenthalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, übernimmt häufig das Sozialamt diese Kosten. Diese hat es sich bislang in vielen Fällen von den unterhaltsverpflichteten Kindern zurückgeholt. Dem sind nunmehr Grenzen gesetzt.

Seit dem 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, nach dem Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch ab einem Gesamtjahreseinkommen von 100.000,00 EUR brutto zum Unterhalt herangezogen werden können. Neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen hierzu sämtliche Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes, wie z.B. aus Vermietung. Zunächst gilt hingegen eine gesetzliche Vermutung dafür, dass das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes darunter liegt. Nur wenn hinreichende Anhaltpunkte für ein Überschreiten der 100.000,00 EUR-Grenze vorliegen, darf der Sozialleistungsträger überhaupt Einkommensauskunft verlangen. Anhaltspunkte können z.B. in der Ausübung eines bestimmten, in der Regel einkommensstarken Berufs liegen.

Viele Kinder, die bislang Unterhaltszahlungen für ihre Eltern an das Sozialamt leisten mussten, dürften nunmehr aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr herangezogen werden. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab Beginn des Jahres.

Beitrag veröffentlicht am
13. März 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

Beitrag lesen