Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Entlastung für Kinder von pflegebedürftigen Eltern

Unterhaltspflichtig erst ab neuer Grenze beim Gesamtjahreseinkommen von 100.000 Euro

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für z.B. Heimaufenthalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, übernimmt häufig das Sozialamt diese Kosten. Diese hat es sich bislang in vielen Fällen von den unterhaltsverpflichteten Kindern zurückgeholt. Dem sind nunmehr Grenzen gesetzt.

Seit dem 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten, nach dem Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch ab einem Gesamtjahreseinkommen von 100.000,00 EUR brutto zum Unterhalt herangezogen werden können. Neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen hierzu sämtliche Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes, wie z.B. aus Vermietung. Zunächst gilt hingegen eine gesetzliche Vermutung dafür, dass das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes darunter liegt. Nur wenn hinreichende Anhaltpunkte für ein Überschreiten der 100.000,00 EUR-Grenze vorliegen, darf der Sozialleistungsträger überhaupt Einkommensauskunft verlangen. Anhaltspunkte können z.B. in der Ausübung eines bestimmten, in der Regel einkommensstarken Berufs liegen.

Viele Kinder, die bislang Unterhaltszahlungen für ihre Eltern an das Sozialamt leisten mussten, dürften nunmehr aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr herangezogen werden. Dies gilt allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab Beginn des Jahres.

Beitrag veröffentlicht am
13. März 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen