Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Energie-Schutzschirm für Unternehmen Energiekosten: Welche staatlichen Förderungen gibt es bereits, was ist geplant?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, den „Energie-Schutzschirm“ für Unternehmen breiter aufspannen zu wollen. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die hohen Energiekosten helfen.

Technisch sollen die neuen Maßnahmen durch eine Erweiterung des  bereits bestehenden  sogenannten  Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP)  umgesetzt werden. Für das bestehende Programm wurde die  Antragsfrist bis zum 30.09.2022  verlängert.

Die bestehenden Förderungen sind nicht ausreichend!

Das EKDP fördert die Unternehmen grundsätzlich in 3 Stufen (sh. hierzu auch die  Pressemitteilung des BMF vom 14.07.2022 ).

Grundvoraussetzung  für alle Stufen ist, dass die betreffenden Unternehmen einer energie- und handelsintensiven  Branche  nach den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens 3% Energiebeschaffungskosten nachweisen.

Von der breiten Masse der Unternehmen, insbesondere der KMU, gehört allerdings nur ein  geringer Teil  einer der geforderten Branchen an. Die Liste der begünstigten Branchen ist dem Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Anlage beigefügt (einsehbar auf der Homepage des BAFA unter  Publikationen ). Somit ist der Kreis der Antragsberechtigten nicht groß genug, um eine wesentliche Wirkung auf die Gesamtwirtschaft zu entfalten.

Was ist geplant?

Den Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zufolge soll die Förderung  für KMU geöffnet  und künftig  nicht mehr auf bestimmte Branchen begrenzt  werden. Ebenso soll die „Handelsbezogenheit“ kein Kriterium mehr sein. Als künftiges mögliches Kriterium für eine Unterstützung nannte Habeck beispielsweise den Anteil der Energiekosten am Produkt oder Umsatz.

Das Programm wird  befristet  werden, da keine dauerhafte Subventionierung erfolgen soll. Vielmehr solle das „Strommarktdesign“ verändert werden, um günstige Kosten weitergeben zu können. Auch bezüglich der Gaspreise gebe es entsprechende Anstrengungen, auch wenn Eingriffe dort komplizierter seien.

Aufgrund der teilweise existenzbedrohenden Lage infolge der hohen Energiepreise ist auch eine befristete  Lockerung des Insolvenzrechts  in Planung.

Quellen:

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

Beitrag lesen