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Energie-Schutzschirm für Unternehmen Energiekosten: Welche staatlichen Förderungen gibt es bereits, was ist geplant?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, den „Energie-Schutzschirm“ für Unternehmen breiter aufspannen zu wollen. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die hohen Energiekosten helfen.

Technisch sollen die neuen Maßnahmen durch eine Erweiterung des  bereits bestehenden  sogenannten  Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP)  umgesetzt werden. Für das bestehende Programm wurde die  Antragsfrist bis zum 30.09.2022  verlängert.

Die bestehenden Förderungen sind nicht ausreichend!

Das EKDP fördert die Unternehmen grundsätzlich in 3 Stufen (sh. hierzu auch die  Pressemitteilung des BMF vom 14.07.2022 ).

Grundvoraussetzung  für alle Stufen ist, dass die betreffenden Unternehmen einer energie- und handelsintensiven  Branche  nach den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens 3% Energiebeschaffungskosten nachweisen.

Von der breiten Masse der Unternehmen, insbesondere der KMU, gehört allerdings nur ein  geringer Teil  einer der geforderten Branchen an. Die Liste der begünstigten Branchen ist dem Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Anlage beigefügt (einsehbar auf der Homepage des BAFA unter  Publikationen ). Somit ist der Kreis der Antragsberechtigten nicht groß genug, um eine wesentliche Wirkung auf die Gesamtwirtschaft zu entfalten.

Was ist geplant?

Den Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zufolge soll die Förderung  für KMU geöffnet  und künftig  nicht mehr auf bestimmte Branchen begrenzt  werden. Ebenso soll die „Handelsbezogenheit“ kein Kriterium mehr sein. Als künftiges mögliches Kriterium für eine Unterstützung nannte Habeck beispielsweise den Anteil der Energiekosten am Produkt oder Umsatz.

Das Programm wird  befristet  werden, da keine dauerhafte Subventionierung erfolgen soll. Vielmehr solle das „Strommarktdesign“ verändert werden, um günstige Kosten weitergeben zu können. Auch bezüglich der Gaspreise gebe es entsprechende Anstrengungen, auch wenn Eingriffe dort komplizierter seien.

Aufgrund der teilweise existenzbedrohenden Lage infolge der hohen Energiepreise ist auch eine befristete  Lockerung des Insolvenzrechts  in Planung.

Quellen:

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