Energie-Schutzschirm für Unternehmen Energiekosten: Welche staatlichen Förderungen gibt es bereits, was ist geplant?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat angekündigt, den „Energie-Schutzschirm“ für Unternehmen breiter aufspannen zu wollen. Dies soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die hohen Energiekosten helfen.
Technisch sollen die neuen Maßnahmen durch eine Erweiterung des bereits bestehenden sogenannten Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) umgesetzt werden. Für das bestehende Programm wurde die Antragsfrist bis zum 30.09.2022 verlängert.
Die bestehenden Förderungen sind nicht ausreichend!
Das EKDP fördert die Unternehmen grundsätzlich in 3 Stufen (sh. hierzu auch die Pressemitteilung des BMF vom 14.07.2022 ).
Grundvoraussetzung für alle Stufen ist, dass die betreffenden Unternehmen einer energie- und handelsintensiven Branche nach den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens 3% Energiebeschaffungskosten nachweisen.
Von der breiten Masse der Unternehmen, insbesondere der KMU, gehört allerdings nur ein geringer Teil einer der geforderten Branchen an. Die Liste der begünstigten Branchen ist dem Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Anlage beigefügt (einsehbar auf der Homepage des BAFA unter Publikationen ). Somit ist der Kreis der Antragsberechtigten nicht groß genug, um eine wesentliche Wirkung auf die Gesamtwirtschaft zu entfalten.
Was ist geplant?
Den Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zufolge soll die Förderung für KMU geöffnet und künftig nicht mehr auf bestimmte Branchen begrenzt werden. Ebenso soll die „Handelsbezogenheit“ kein Kriterium mehr sein. Als künftiges mögliches Kriterium für eine Unterstützung nannte Habeck beispielsweise den Anteil der Energiekosten am Produkt oder Umsatz.
Das Programm wird befristet werden, da keine dauerhafte Subventionierung erfolgen soll. Vielmehr solle das „Strommarktdesign“ verändert werden, um günstige Kosten weitergeben zu können. Auch bezüglich der Gaspreise gebe es entsprechende Anstrengungen, auch wenn Eingriffe dort komplizierter seien.
Aufgrund der teilweise existenzbedrohenden Lage infolge der hohen Energiepreise ist auch eine befristete Lockerung des Insolvenzrechts in Planung.
Quellen: