Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Das neue Jahressteuergesetz 2022 Geplante Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind in diesem Beitrag zusammengefasst.

Erhöhte Abschreibung bei Wohngebäuden

Wohngebäude, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, sollen künftig mit 3% (bisher 2%) abgeschrieben werden können.

Keine Berücksichtigung einer kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden mehr

Bisher gab es die Möglichkeit, Gebäude abweichend von den allgemeinen Abschreibungsregelungen (grundsätzlich 2% bzw. 3%) abzuschreiben. Hierzu musste eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit soll künftig nicht mehr bestehen. Sofern die bisherige Regelung bis einschließlich 2022 in Anspruch genommen wurde, wird für diese Gebäude Bestandsschutz gewährt.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag, welcher bei Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden kann, wird ab 2023 auf 1.000 € pro Person (bisher 801 €) erhöht. Für zusammenveranlagte Personen erhöht er sich in der Folge auf 2.000 € (bisher 1.602 €).

Erhöhte Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung, insbesondere Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sind bisher nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar, sondern durch einen zu ermittelnden Höchstbetrag gedeckelt. Diese Aufwendungen sollen ab 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags

Für ein sich in Berufsausbildung befindliches, volljähriges, auswärtig untergebrachtes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, kann ein Freibetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dieser Freibetrag soll sich auf 1.200 € erhöhen (bisher 924 €).

Auszahlungsmöglichkeit für staatliche Leistungen

Es soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um künftig öffentliche Leistungen mit Bezug auf die steuerliche Identifikationsnummer, direkt auszahlen zu können. Dies könnte umständliche Auszahlungsverfahren, wie es beispielsweise bei der Energiepreispauschale der Fall ist, in Zukunft verhindern. Laut den Ausführungen zum Referentenentwurf, soll diese Möglichkeit insbesondere zur Abwicklung des geplanten Klimageldes genutzt werden.

Weitere Informationen

Die dargestellten Themen sind nicht abschließend bzw. vollständig.

Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Link zum Referentenentwurf.

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen