Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Das neue Jahressteuergesetz 2022 Geplante Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 veröffentlicht. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind in diesem Beitrag zusammengefasst.

Erhöhte Abschreibung bei Wohngebäuden

Wohngebäude, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, sollen künftig mit 3% (bisher 2%) abgeschrieben werden können.

Keine Berücksichtigung einer kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden mehr

Bisher gab es die Möglichkeit, Gebäude abweichend von den allgemeinen Abschreibungsregelungen (grundsätzlich 2% bzw. 3%) abzuschreiben. Hierzu musste eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit soll künftig nicht mehr bestehen. Sofern die bisherige Regelung bis einschließlich 2022 in Anspruch genommen wurde, wird für diese Gebäude Bestandsschutz gewährt.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag, welcher bei Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden kann, wird ab 2023 auf 1.000 € pro Person (bisher 801 €) erhöht. Für zusammenveranlagte Personen erhöht er sich in der Folge auf 2.000 € (bisher 1.602 €).

Erhöhte Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung, insbesondere Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sind bisher nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abziehbar, sondern durch einen zu ermittelnden Höchstbetrag gedeckelt. Diese Aufwendungen sollen ab 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags

Für ein sich in Berufsausbildung befindliches, volljähriges, auswärtig untergebrachtes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, kann ein Freibetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dieser Freibetrag soll sich auf 1.200 € erhöhen (bisher 924 €).

Auszahlungsmöglichkeit für staatliche Leistungen

Es soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um künftig öffentliche Leistungen mit Bezug auf die steuerliche Identifikationsnummer, direkt auszahlen zu können. Dies könnte umständliche Auszahlungsverfahren, wie es beispielsweise bei der Energiepreispauschale der Fall ist, in Zukunft verhindern. Laut den Ausführungen zum Referentenentwurf, soll diese Möglichkeit insbesondere zur Abwicklung des geplanten Klimageldes genutzt werden.

Weitere Informationen

Die dargestellten Themen sind nicht abschließend bzw. vollständig.

Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Link zum Referentenentwurf.

Alle Fachbeiträge zeigen

Haus-Wohnung-Immobilie-Eigentum-WEG
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen
Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

Beitrag lesen