Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Steuerrecht und Kryptowährungen
Kryptowährungen: Vermögensschaden infolge eines Betrugs ist nicht absetzbar
Was Sie steuerrechtlich beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen beachten sollten:
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Umsetzung der "Arbeitsbedingungenrichtline"
Neue Arbeitsbedingungen: Erweiterung der Arbeitnehmerrechte
Durch die Umsetzung der sog. "Arbeitsbedingungenrichtlinie" werden neue Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen geschaffen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 01. August 2022 beachten müssen:
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Elektroautoprämien, Versteuerung der Privatnutzung & Kraftfahrzeugsteuer
Dienstwagen: Kaufprämien und Steuervorteile machen Umstieg auf Elektro attraktiv
Viele Unternehmen tragen sich mit dem Gedanken, ihren betrieblichen Fuhrpark auf Elektro-oder Hybridfahrzeuge umzustellen. Durch staatliche Kaufanreize, Steuervorteile und nicht zuletzt die hohen Spritpreise wird ein solcher Umstieg zunehmend attraktiver. Die zentralen Vorteile im Überblick:
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
Besitz eines Testaments
Ablieferungspflicht von Testamenten
Werden Testamente nicht zeitnah zum Todesfall beim Nachlassgericht abgegeben, kann nach Auffassung des OLG (Oberlandesgericht) Hamburg in einer jüngst veröffentlichen Entscheidung die Verletzung der Abgabepflicht zu Schadensersatz führen.
Dr. Marcus Hartmann · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)
Urenkel keine "Kinder der Kinder"
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen
Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
Dr. Tobias Spanke · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)