Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdienstleistungen Strafbarkeit von „Hawala-Banking“

BGH, Beschl. v. 02.06.2021 – 3 StR 61/21

Bei einer das sog. „Hawala-Banking“ betreibenden Organisation kann es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des StGB handeln. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Beim „Hawala-Banking“ handelt es sich um eine Art codiertes Überweisungssystem. Ziel ist regelmäßig der grenzüberschreitende Bargeldtransfer zwischen zwei Personen. Dabei fließt jedoch kein Geld, sondern es wird eine Verrechnung (mit Zahlungen in entgegengesetzter Richtung) zwischen zwei „Töpfen“ vorgenommen. Die Beteiligten müssen nicht namentlich bekannt sein. Der Zahlungsempfänger legitimiert sich lediglich durch einen Auszahlungscode, den er vom Zahler über einen Messenger-Dienst oder telefonisch erhält.

In dem vom BGH entschiedenen Fall gelangte dieser zu der Ansicht, dass es sich bei der das Hawala-System betreibenden Organisation um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 Abs. 2 StGB handelte. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf die Begehung von Straftaten gerichtet gewesen, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind, nämlich auf das unerlaubte Erbringen von Zahlungsdienstleistungen.

Praxishinweis:

Beim „Hawala-Banking“ werden Gelder meist ohne Papierspur und außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ins Ausland transferiert. Die Gefahr, dass dieses System (auch) für einen Transfer von Geldern unklarer Herkunft genutzt wird, liegt daher auf der Hand.

Beitrag veröffentlicht am
5. Januar 2022

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen