Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdienstleistungen Strafbarkeit von „Hawala-Banking“

BGH, Beschl. v. 02.06.2021 – 3 StR 61/21

Bei einer das sog. „Hawala-Banking“ betreibenden Organisation kann es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des StGB handeln. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Beim „Hawala-Banking“ handelt es sich um eine Art codiertes Überweisungssystem. Ziel ist regelmäßig der grenzüberschreitende Bargeldtransfer zwischen zwei Personen. Dabei fließt jedoch kein Geld, sondern es wird eine Verrechnung (mit Zahlungen in entgegengesetzter Richtung) zwischen zwei „Töpfen“ vorgenommen. Die Beteiligten müssen nicht namentlich bekannt sein. Der Zahlungsempfänger legitimiert sich lediglich durch einen Auszahlungscode, den er vom Zahler über einen Messenger-Dienst oder telefonisch erhält.

In dem vom BGH entschiedenen Fall gelangte dieser zu der Ansicht, dass es sich bei der das Hawala-System betreibenden Organisation um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 Abs. 2 StGB handelte. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf die Begehung von Straftaten gerichtet gewesen, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind, nämlich auf das unerlaubte Erbringen von Zahlungsdienstleistungen.

Praxishinweis:

Beim „Hawala-Banking“ werden Gelder meist ohne Papierspur und außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung ins Ausland transferiert. Die Gefahr, dass dieses System (auch) für einen Transfer von Geldern unklarer Herkunft genutzt wird, liegt daher auf der Hand.

Beitrag veröffentlicht am
5. Januar 2022

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen
arzt rezept bescheinigung medizin
Gesundheitsrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Totalgewinnprognose: Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt

Gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Das Finanzamt erkennt sie in der Regel in den ersten Jahren auch an. Je länger die Verlustperiode jedoch andauert, desto mehr wächst der Verdacht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sondern die Tätigkeit ausgeübt wird, um etwa Steuern zu sparen.

Beitrag lesen