Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Irrtümer im Versicherungsrecht
Zahlt die private Unfallversicherung bei Verletzungen jeder Art?
In welchen Fällen zahlt die Unfallversicherung eigentlich? Klar, denken sich viele, wenn ich einen Unfall habe, bei Verletzungen jeglicher Art. Klingt plausibel, doch dies ist ein Irrtum. Diese Aussage ist sogar in zweierlei Hinsicht falsch:
Sabrina Engel · ALEX Rechtsanwälte Weimar Dr. Hilb Schmidt Zens PartmbB, Limburg (Deutschland)
Berliner Mietendeckel
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ist nichtig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt entschieden: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln; „Berliner Mietendeckel“) ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig.
Johannes Boll · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Steuerrecht
Körperschaftssteuer in der Ukraine
Wer muss Körperschaftssteuer bezahlen? Was muss versteuert werden? Und wo liegt der gegenwärtige Steuersatz? Mehr erfahren Sie hier.
Igor Dykunskyy, LL.M. · DLF ATTORNEYS-AT-LAW, Kyjiw (Ukraine)
Zur Haftung beim sog. CEO-Fraud
Beim sog. CEO-Fraud gibt sich ein Krimineller gegenüber einem Unternehmensmitarbeiter als dessen Geschäftsleiter aus und fordert (in der Regel per E-Mail) die Überweisung eines Geldbetrages auf ein ausländisches Bankkonto, von dem eine Rückbuchung nicht mehr erfolgen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jetzt Gelegenheit zur Haftungsverteilung bei einem solchen CEO-Fraud Stellung zu nehmen.
Dr. Tobias Spanke · SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Karlsruhe (Deutschland)
Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen
Haftungsausschluss Grundstückskauf
Wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für bei Vertragsschluss vorliegende Mängeln grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Mängel in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung erst entstehen.