Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Zur Haftung beim sog. CEO-Fraud

BGH, Urt. v. 17.11.2020 – XI ZR 294/19

Beim sog. CEO-Fraud gibt sich ein Krimineller gegenüber einem Unternehmensmitarbeiter als dessen Geschäftsleiter aus und fordert (in der Regel per E-Mail) die Überweisung eines Geldbetrages auf ein ausländisches Bankkonto, von dem eine Rückbuchung nicht mehr erfolgen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jetzt Gelegenheit, zur Haftungsverteilung bei einem solchen CEO-Fraud Stellung zu nehmen.

In dem entschiedenen Fall gelangt der BGH zu der Ansicht, dass dem Unternehmen zwar ein Anspruch gegen die Bank nach § 675u S. 1 und 2 HS 2 BGB a.F. zustand, das Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

Durch die von der Mitarbeiterin des geschädigten Unternehmens erteilten Faxanweisungen habe diese jedoch die mit der Bank vereinbarten Bedingungen vorsätzlich verletzt, indem die Faxanweisungen nicht eine zuvor handschriftlich gesetzte Unterschrift des Geschäftsführers trugen, sondern mit elektronisch übersandten und mittels Ausdrucks reproduzierten Unterschriften des Geschäftsführers versehen waren. Der Bank stehe daher ein Gegenanspruch nach § 675v Abs. 2 BGB a.F. zu, den sie dem Unternehmen gemäß entgegenhalten könne (§ 242 BGB).

Praxishinweis: Die Entscheidung ist zwar zu einem Sachverhalt ergangen, auf den noch die §§ 675u und 675v BGB in der bis zum 12.01.2018 geltenden Fassung anwendbar waren. Für das BGB in Umsetzung der 2. Zahlungsdiensterichtlinie dürfte die Entscheidung jedoch gleichermaßen bedeutsam sein.

Alle Fachbeiträge zeigen

Wohnungstürschlüssel
Mietrecht, Wohnraummietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

Beitrag lesen
sport-run-laufen-gleich-wettkampf
Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

Beitrag lesen
Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen