Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Zur Haftung beim sog. CEO-Fraud

BGH, Urt. v. 17.11.2020 – XI ZR 294/19

Beim sog. CEO-Fraud gibt sich ein Krimineller gegenüber einem Unternehmensmitarbeiter als dessen Geschäftsleiter aus und fordert (in der Regel per E-Mail) die Überweisung eines Geldbetrages auf ein ausländisches Bankkonto, von dem eine Rückbuchung nicht mehr erfolgen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jetzt Gelegenheit, zur Haftungsverteilung bei einem solchen CEO-Fraud Stellung zu nehmen.

In dem entschiedenen Fall gelangt der BGH zu der Ansicht, dass dem Unternehmen zwar ein Anspruch gegen die Bank nach § 675u S. 1 und 2 HS 2 BGB a.F. zustand, das Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.

Durch die von der Mitarbeiterin des geschädigten Unternehmens erteilten Faxanweisungen habe diese jedoch die mit der Bank vereinbarten Bedingungen vorsätzlich verletzt, indem die Faxanweisungen nicht eine zuvor handschriftlich gesetzte Unterschrift des Geschäftsführers trugen, sondern mit elektronisch übersandten und mittels Ausdrucks reproduzierten Unterschriften des Geschäftsführers versehen waren. Der Bank stehe daher ein Gegenanspruch nach § 675v Abs. 2 BGB a.F. zu, den sie dem Unternehmen gemäß entgegenhalten könne (§ 242 BGB).

Praxishinweis: Die Entscheidung ist zwar zu einem Sachverhalt ergangen, auf den noch die §§ 675u und 675v BGB in der bis zum 12.01.2018 geltenden Fassung anwendbar waren. Für das BGB in Umsetzung der 2. Zahlungsdiensterichtlinie dürfte die Entscheidung jedoch gleichermaßen bedeutsam sein.

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen