Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Bauliche Veränderungen:
Form des Beschlusses sowie Pflichten und Haftung des Verwalters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Dabei sind auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt. Daneben muss ggf. die Zustimmung der Eigentümer vorliegen, die über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Matthias Allwinn · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Bestandvertrag oder familienrechtliches Wohnverhältnis?
Der OGH (08.04.2020, 3 Ob 32/20g; www.ris.bka.gv.at) hatte vor kurzem in einem Rechtsstreit zwischen einem Sohn und seiner Mutter zu entscheiden, ob zwischen den beiden ein Mietvertrag vereinbart wurde oder nach wie vor ein familienrechtliches Wohnverhältnis besteht.
Eine Hinterlegungsanzeige "unter der Tackn" reicht nicht!
Bekanntlich sind Rückscheinbriefe dem Adressaten persönlich zuzustellen. Ist dies nicht möglich, hat der Zusteller eine Hinterlegungsanzeige zurückzulassen. In einer jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (18.02.2020, RA 2019/03/0156; www.ris.bka.gv.at/vwgh) wurde zur Hinterlegungsanzeige eine maßgebliche Entscheidung getroffen.
Keine Negativzinsen bei Darlehen
Bei variablen Kreditverträgen vereinbaren Banken mit ihren Kunden typischerweise Zinsgleitklauseln, die an einen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR) gekoppelt sind. Sinkt der vereinbarte Referenzzinssatz ausreichend stark, würde der vereinbarte Zinssatz theoretisch negativ. Es stellt sich daher die Frage, ob Banken ihren Kunden in diesem Fall „Negativzinsen“ bezahlen müssen.
Koffer Weg - Mitverschulden des Fahrgasts
Der OGH (24.04.2020, 7 Ob 184/19p; www.ris.bka.gv.at/jus) entschied jüngst, dass Flixbus für den Verlust von Gepäck haftet, den Fahrgast unter Umständen jedoch ein Mitverschulden daran trifft. Entgegen dem Hinweis auf der Buchungsbestätigung, kennzeichnete der Passagier den Koffer nicht mit den dafür vorgesehenen Gepäckanhängern. Der Busfahrer unterließ es, den Fahrgast beim Verladen des Koffers auf den fehlenden Gepäckanhänger aufmerksam zu machen. An der Endstation war der Koffer unauffindbar.