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Keine Negativzinsen bei Darlehen

Bei variablen Kreditverträgen vereinbaren Banken mit ihren Kunden typischerweise Zinsgleitklauseln, die an einen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR) gekoppelt sind.

Sinkt der vereinbarte Referenzzinssatz ausreichend stark, würde der vereinbarte Zinssatz theoretisch negativ. Es stellt sich daher die Frage, ob Banken ihren Kunden in diesem Fall „Negativzinsen“ bezahlen müssen.

Der OGH bestätigte aber jüngst (26.02.2020, 1 Ob 16/20i; www.ris.bka.gv.at/jus ) seine bisherige Rechtsprechung, wonach dies auch bei unklarem Wortlaut im Kreditvertrag nicht der Fall ist.

Der OGH begründet seine Rechtsansicht im Wesentlichen damit, dass den Parteien eines Kreditvertrags, bei dem im Regelfall die Bank Zinszahlungen vom Kunden erhält, mangels ausdrücklicher Vereinbarung nicht unterstellt werden kann, sie wollten das Gegenteil vereinbaren, also dass der Kunde Zinszahlungen von der Bank erhalten soll.

Er geht – im Ergebnis wohl zurecht – davon aus, dass ein Kreditgeber bei Vertragsabschluss einer Zahlungspflicht in Form von „Negativzinsen“ im Allgemeinen nicht zustimmen würde.

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