Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Keine Negativzinsen bei Darlehen

Bei variablen Kreditverträgen vereinbaren Banken mit ihren Kunden typischerweise Zinsgleitklauseln, die an einen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR) gekoppelt sind.

Sinkt der vereinbarte Referenzzinssatz ausreichend stark, würde der vereinbarte Zinssatz theoretisch negativ. Es stellt sich daher die Frage, ob Banken ihren Kunden in diesem Fall „Negativzinsen“ bezahlen müssen.

Der OGH bestätigte aber jüngst (26.02.2020, 1 Ob 16/20i; www.ris.bka.gv.at/jus ) seine bisherige Rechtsprechung, wonach dies auch bei unklarem Wortlaut im Kreditvertrag nicht der Fall ist.

Der OGH begründet seine Rechtsansicht im Wesentlichen damit, dass den Parteien eines Kreditvertrags, bei dem im Regelfall die Bank Zinszahlungen vom Kunden erhält, mangels ausdrücklicher Vereinbarung nicht unterstellt werden kann, sie wollten das Gegenteil vereinbaren, also dass der Kunde Zinszahlungen von der Bank erhalten soll.

Er geht – im Ergebnis wohl zurecht – davon aus, dass ein Kreditgeber bei Vertragsabschluss einer Zahlungspflicht in Form von „Negativzinsen“ im Allgemeinen nicht zustimmen würde.

Beitrag veröffentlicht am
1. Oktober 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen