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Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen

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Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
 

Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk

Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.

Rechtsgebiete

Verkehrsstrafrecht

Sonnenblendung ist kein Freifahrtschein

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt in einem Fall angeordnet, dass gegen einen Autofahrer Anklage erhoben wird, obwohl das Verfahren zuvor eingestellt war. Es ging um einen Unfall, bei dem zwei Motoradfahrer starben.

Dipl. Jur. Thomas Löw · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)

17.09.2020
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Steuerrecht

Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau: Finanzverwaltung klärt über Detailfragen auf

Um steuerliche Anreize für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz).

Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)

14.09.2020
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Vereinbarte Lieferfrist

Ein verspäteter Brief kann auch für die Post teuer werden

Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein.

13.09.2020
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Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen

Salomonisches aus Karlsruhe

Zu Schönheitsreparaturen in Wohnungen gab es in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits eine Unzahl von Gerichtsentscheidungen, auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Gleichwohl gibt es immer noch Konstellationen, welche noch nicht entschieden wurden. So auch in diesem Fall:

Florian Ernst · Leonhard & Imig, Bergisch Gladbach (Deutschland)

02.09.2020
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Gesellschaftsrecht

Die Einberufung einer Versammlung (B.V.)

In der Satzung einer niederländischen haftungsbeschränkten Gesellschaft, der B.V., steht, wer eine Gesellschafterversammlung berufen kann. In manchen Fällen ist das nur die Geschäftsführung. Problematisch wird es, wenn die Geschäftsführung die Versammlung nicht berufen möchte. Für den Fall kann die Satzung weitere Möglichkeiten bieten.

M.W.L. (Matthijs) van Rozen · Kienhuis Legal N.V., Enschede (Niederlande)

01.09.2020
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